Hinsichtlich Wehrpflicht würde ich gern wissen, bis wann spätestens nach Vollendung des 17. Lebensjahres thailändische Wehrpflichtige sich melden müssen?

6 Antworten

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https://www.thaikonfrankfurt.de/de/verschiebung-wehrdienst-musterung.html

Verschiebung Wehrdienst Musterung

Bescheinigung zur Vorlage auf Verschiebung der Musterung zum Wehrdienst

    WehrpflichtWehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 21. Lebensjahr an, die die thailändische Staatsbürgerschaft besitzen.Die Wehrpflicht erlischt oder ruht nicht, wenn Wehrpflichtige ihren ständigen Aufenthalt aus Thailand hinausverlegen. Der Wehrdienst kann freiwillig geleistet werden. Musterungsverfahren 
    2.1
    Alle Männer haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres die Pflicht, sich in das Einberufungsverzeichnis eintragen zu lassen. Dies können sie mit Vorlage der Geburtsurkunde bzw. des Personalausweises und Hausregisters beim Kreiswehrersatzbeamten des Heimatortes in Thailand, wo sie angemeldet sind, vornehmen. Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen.Versäumen sie diese Eintragung bzw. Meldung, werden sie als “meldungsverweigert” eingestuft.

    2.2
    Nach Vollendung des 21. Lebensjahres müssen sie sich einer Musterung zum Wehrdienst unterziehen. Diese findet im Heimatort statt, in dem sie angemeldet sind.

    Für Männer, die sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, können ausnahmweise eine Verschiebung der Musterung beantragen. Dies gilt auch für Schüler und Studenten mit thailändischer Staatsbürgerschaft in Deutschland.

    Aus anderswertigen Gründen ist kein Antrag auf Verschiebung der Musterung möglich.

    Antrag auf Verschiebung der Musterung zum WehrdienstDer Antrag ist beim Wehrdienstersatzbeamten im Heimatort, wo Wehrpflichtige angemeldet sind, persönlich abzugeben, wobei die folgenden Unterlagen vorgelegt werden müssen (Falls sie nicht persönlich erscheinen können, können sie zum Zweck der Antragsabgabe eine Vollmacht an eine volljährige Person erteilen.):

    eine originale Bescheinigung der Bildungsstätte (Schule, Berufsschule, Hochschule etc.), die  unbedingt folgende Angaben enthalten musspersönliche AngabenSchulfach bzw. Beruf/Bildungsfach bzw. StudienfachSchulklasse bzw. Bildungsjahr bzw. StudienjahrBeginn der Schule/der Ausbildung/des StudiumsVoraussichtlichen Termin für die Beendigung der Schule/der Ausbildung/des Studiums

    Ist diese Bescheinigung in deutscher Sprache, muss sie von einem vom Landgericht bevollmächtigten Übersetzer ins Thailändische übersetzt werden. Ist sie in englischer Sprache, ist keine Übersetzung erforderlich.

    Fotokopien des Einberufungsbescheids (SorDor. 9) und des Musterungsbescheids (SorDor. 35) (falls vorhanden)Fotokopie des thailändischen HausregistersFotokopie des thailändischen Personalausweises (falls vorhanden)Fotokopie des Reisepasses undeine Bescheinigung vom Generalkonsulat in Frankfurt am MainDiese “konsularische” Bescheinigung ist wie folgt zu beantragen. Antragsformular (PDF-Format)Der Antrag ist beim Generalkonsulat  persönlich abzugeben, und folgende Unterlagen müssen hierzu vorgelegt werden:die oben genannte Bescheinigung der Bildungsstätte (Schule, Berufsschule, Hochschule etc.) mit den oben genannten Angaben und Übersetzung.2 Fotokopien des Reisepasses (Seiten mit Lichtbild und Änderungen)2 Fotokopien des thailändischen Hausregisters oder PersonalausweisesDie Gebühr beträgt  15,- Euro und ist in BAR zu entrichten. Musterung nach Beendigung der AusbildungNach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studium müssen sich Wehrpflichtige dementsprechend zum nächstmöglichen Termin einer Musterung zum Wehrdienst im Heimatort unterziehen.Weitere Informationen sind erhältlich beim 

    Office of the Army Attache
    Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
    Lepsiusstr. 64-66
    12163 Berlin
bjc51 
Fragesteller
 04.04.2017, 17:26

Danke, dies hatte ich aber schon vorher gelesen. Sagt aber nichts konkret aus hinsichtlich meiner Frage: Wie lange hat man Zeit sich nach Vollendung des 17. Geburtstag zu melden. Bis nächsten April, oder 1 Jahr oder 2 Jahre? Der Wehrdienst kann ja frühestens erst mit 21 Jahren vollzogen werden, also 3 Jahre später!

MalNachgedacht  04.04.2017, 17:47
@bjc51

Frag die Botschaft schriftlich um Auskunft.

Alles andere ist doch Mumpitz - oder willst Du im Falle des Falles deinem Sohn einen Ausdruck mit der abweichenden Meinung irgendeines GF-Members mit auf die Reise geben?

Meiner Meinung nach geht aus dem Text hervor dass es da keine Meldefrist gibt. Mit der Vollendung des 17. Lebensjahrs besteht die Pflicht sich eintragen zu lassen. Entweder in dem man persönlich vorstellig wird oder eben durch einen Vertreter.

Und dieser Verpflichtung ist dein Sohn entsprechend seit Sep 2016 nicht nachgekommen.

bjc51 
Fragesteller
 04.04.2017, 17:58
@bjc51

Allerdings das mit dem Militärattaches in Berlin hatte ich vorher nicht gesehen. Danke! Ich habe denen gerade eine Email geschickt. Bin ja gespannt, ob eine Antwort kommt!

bjc51 
Fragesteller
 04.04.2017, 18:11
@MalNachgedacht

Meine thailändische Frau glaubt bis April hätte er Zeit. Und manchmal hat sie sogar Recht :)

nai96  04.04.2017, 18:57
@bjc51

Also ich meine mal was von 7.April gehört zu haben, aber ich glaube das war die Musterung.

bjc51 
Fragesteller
 07.04.2017, 10:43
@bjc51

Leicht gesagt, frag` doch bei der Botschaft nach, dauert keine 5 Minuten! Schmarrn von völlig Unerfahrenen und Unwissenden.

Zwischenstand: Inzwischen bestimmt an die 50 mal 3 Tage lang in Berlin bei den 3 Militärattachés angerufen und auch eine Email geschickt. Nur zweimal eine sogenannte Ortskraft dieser Abteilung  erreicht, die aber keine Auskunft geben kann. Zuständig wäre nur 

Oberstabsfeldwebel Therdthianthong Thavillkarn
Sachbearbeiter des Heeresattaché
Tel.: (030) 794 81 314

der aber nur Thai spricht und oft unterwegs ist. Rückruf wäre nicht möglich und auch keinerlei schriftliche Beantwortung, auch nicht von Emails.

Diese Info speziell für @nai96 , der mir eine separate Nachricht hat zukommen lassen und um Info gebeten hat, was meine weiteren Recherchen anbelangt. Weiteres folgt.

Hatte gehofft vom jemand mit eigenen diesbezüglichen Erfahrungen
Nützliches zu erfahren, stattdessen von allen nur der lapidare Verweis an die sehr schwerfälligen thailändischen Auslandsvertretungen. 

 Der einzige nützliche Beitrag kam von @MalNachgedacht , danke!

bjc51 
Fragesteller
 12.04.2017, 05:22
@bjc51

Meine Frau hat nach zahllosen vergeblichen Versuchen endlich diesen zuständigen Sachbearbeiter des Heeresattachés telefonisch erreicht.

Fakt ist, daß sich unser Sohn nicht im Verzug befindet. So lange er sich im Ausland aufhält, braucht er sich bis kurz vor Vollendung seines 20. Lebensjahres nicht zu melden. Spätestens vor seinem 21. Geburtstag ist dann aber doch eine Meldung vonnöten, aber dafür braucht er nicht extra nach Thailand reisen oder einen Bevollmächtigen mit der Meldung in Thailand betrauen. Die Meldung kann dann ersatzweise auch beim Sachbearbeiter des Herresattaché in Berlin erfolgen. Ob persönlich, hat meine Frau jetzt nicht gefragt.

Sollte unser Sohn aber vorher nach Thailand kommen, was sehr wahrscheinlich ist, muß er sich aber dort beim zuständigen Kreiswehrersatzbeamten vor seiner Rückreise melden.

bjc51 
Fragesteller
 12.04.2017, 05:28
@MalNachgedacht

 @MalNachgedacht 

Wie jetzt erfahren, gibt es bei Aufenthalt im Ausland sehr wohl eine Meldefrist, nämlich bis spätestens vor Vollendung des 20. Lebensjahres, also noch vor dem 21. Geburtstag.

Dennoch "Hilfreichste Antwort" geht an Dich, danke!

Dir ist schon klar das wir hier in deutscgland thailändische Konsulate haben, Bsp einen in Frankfurt oder Stuttgart, glaube auch in Berlin. Ihr ruft dort an, Schildert es denen und ihr vereinbart einen Termin. Ihr geht dann dorthin und bespricht euere Probleme und was ihr tuen könnt

bjc51 
Fragesteller
 04.04.2017, 17:29

Ich weiß schon sehr wohl wo es in Deutschland eine thailändische Botschaft und Generalkonsulate und Honorarkonsulate gibt. Bloß von denen bekommst Du zu solchen Themen keine verbindliche konkrete Aussage!

MalNachgedacht  04.04.2017, 17:49
@bjc51

Und wenn Dir hier nun einer "verbindlich" schreibt dass dein Sohn 1 Jahr Zeit hat sich eintragen zu lassen und diese "verbindliche" Antwort erweist sich als Irrtum was willst Du dann tun?

Die GF-Antwort ausdrucken und dem Thai-Offizier unter die Nase halten?

bjc51 
Fragesteller
 04.04.2017, 18:05
@MalNachgedacht

Ja, genau. Antwort per Email auf thailändisch. Ansonsten muß unsere Freundin vom Königshaus anrufen, oder einen befreundeten hohen Immigrationbeamten in Chiang Mai, oder den Chef von der Polizei in Chonburi. Beim Militär kennen ich leider keinen... oder mein Stiefsohn wird halt eingezogen. Würde ihm vielleicht sogar ganz gut tun :)

Aus den Darstellungen der thailaendischen Botschaft kann man alles entnehmen. Nur: Die Einberufungen erfolgen nach einem Losverfahren. Sobald jemand irgendwelche Argumente abliefert, nimmt er an dem Auslosungsverfahren schon nicht mehr teil. Also: Melden und Antrag auf Freistellung stellen.

bjc51 
Fragesteller
 05.04.2017, 07:57

Dann schicke mir doch bitte den Link, wo das alles stehen soll. Ich habe auf der HP der thailändischen Botschaft in Berlin dahingehend nichts gefunden, außer die Kontaktdaten der Militärattaches und einem von denen habe ich eine Email geschickt. Könnte jetzt schon wetten, daß keine Reaktion kommt.

Solange mein Stiefsohn in Deutschland ist, ist es eh egal. Es steht ja nur da, melden nach Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht bis wann spätestens. Vor Abreise nach Thailand, frühestens nächstes Jahr, sollte er sich aber doch besser melden. 

Aber bevor ich jetzt Freunde in Banglamung, da wo er  in unserem Hausbuch steht, mobilisiere, und die den zuständigen Kreiswehrersatzbeamten suchen müssen und ich denen auch noch Kopien von Dokumenten schicken muß, suche ich eine einfachere Lösung. Wo ist der Unterschied, wenn ich die Meldung schriftlich per Email mache, oder einen Dritten mit Vollmacht dorthin schicke. Es sei denn die wollen Originale sehen, aber die schicke ich mit Sicherheit nicht per Post nach Thailand.

pluggy  05.04.2017, 14:06
@bjc51

@bjc51

Ich habe keinen wehrpflichtigen Sohn, kann also nur weitergeben, was hier so erzaehlt wird. Ich kenne hier ebenfalls keinen jungen Mann im wehrpflichtigen Alter, der als Wehrpflichtiger eingezogen wurde. Armee- und Polizeiberufe haben hier ein hohes Ansehen. Wenn auch das staatliche Einkommen nicht besonders hoch ist, so haben sie dennoch eine Menge Privilegien: Altersversorgung, Krankenkasse, guenstige Darlehen usw. Daher ist offenbar der Anteil von Wehrpflichtigen relativ klein .

MalNachgedacht  05.04.2017, 08:59

Sobald jemand irgendwelche Argumente abliefert, nimmt er an dem Auslosungsverfahren schon nicht mehr teil

Ganz so paradiesisch ist es nicht. Zwar gibt es mehr tauglich gemusterte Männer als das Thai-Militär braucht und von den tauglich gemusterten werden (sinnvollerweise) erst einmal die Freiwilligen genommen. Ist das Soll dann noch nicht erreicht werden die restlichen Plätze (unter den Unwilligen) dann per Lotterie verlost.

Der Trick ist nun, das je mehr Freiwillige es gibt umso geringer das Risiko für die Unwilligen ist per Lotterie eingezogen zu werden.

Freiwillige gibt es dort relativ viele wo Männer keine Aussicht auf Geld oder Job haben.

Reiche Thais besorgen ihrem Sprößling rechtzeitig einen Umzug in eine arme Gegend wo dank vieler Freiwilliger kaum Plätze verlost werden müssen und das Risiko entsprechend klein ist.

bjc51 
Fragesteller
 05.04.2017, 12:10
@MalNachgedacht

Um Dich anderswo ins Hausbuch eintragen zu lassen, brauchst Du nicht reich zu sein, sondern einfach nur flexibel und clever. Haben wir auch gemacht mit unserer kleinen Tochter, damit sie an einem besonderen staatlichen Kindergarten in Nongprue aufgenommen wird, mit allerbester Bedingungen  und hochqualifizierten Erziehern und zudem noch alles umsonst, inclusive Essen. War damals ein Pilotprojekt vom Ministerium in Bangkok.

MalNachgedacht  06.04.2017, 14:12
@bjc51

Um Dich anderswo ins Hausbuch eintragen zu lassen, brauchst Du nicht reich zu sein, sondern einfach nur flexibel und clever. 

Ich habe ja nicht behauptet dass man dazu reich sein muß  - aber es mach i.A. nur für Reiche Sinn zwecks Optimierung der Lotterie in eine arme Gegend umzuziehen um die Chancen nicht gegen den eigenen Willen eingezogen zu werden zu erhöhen.

Derjenige der bereits arm ist und in einer armen Gegend lebt kann sich die Mühe sparen weil er ja eh schon den Vorteil hat das vergleichsweise viele junge Männer aufgrund ihrer Armut freiwillig melden und daher kaum noch einer per Lostrommel gewählt werden muss.

pluggy  06.04.2017, 16:08
@MalNachgedacht

Da kann man sehen, dass dieser "Nachdenker" keine Ahnung hat. Die Auswahl der Freiwilligen erfolgt massgeblich nach Schulbildung  und Leumund. Das hat mit arm oder reich ueberhaupt nichts zu tun.

Nur das thai. Konsulat kann dir genaue Auskunft geben, da hier niemand zeitgenaue Änderungen schnell feststellen und hier veröffentlichen kann.

Bitte keine Mutmaßungen, nur wer es wirklich weiß und entsprechende Erfahrungen hat.

Dann wirst du bzw werdet ihr euch wohl an das thai. Konsulat wenden müssen.