Vaterschaftstest und Unterhaltspflicht für Kind in Thailand

6 Antworten

**@Pluggy, das Gleiche kann ich hier doch aus schreiben, aber wem hilft das?

Auch ich habe eine uneheliche Tochter in Thailand. Selbstverstaendlich habe ich die Vaterschaft immer und auch sofort anerkannt!

Von Behoerden-Matarathon kann allerdings hier aber wohl kaum eine Rede sein. Nach Eintrag meines Namens in der Geburtsurkunde, entsprechender Uebersetzungen, Beglaubigungen usw., war der Besuch auf der Botschaft reine Formensache fuer meine Tochter:

Annerkennung der Vaterschaft, deutscher Name (mein Nachname), deutsche Staatsbuergerschaft, deutscher Pass..., Nachweis zur Namensfuehrung usw.! Alles kein Thema...! Ruckzuck erledigt!

Darueber hinaus wurden wir (also die Eltern) ueber unsere Rechte, aber auch ueber entsprechende Pflichten, insbesondere ueber Unterhaltsverpflichtungen genau aufgeklaert. Dabei spielt es keine Rolle, ob meine Tochter jetzt in Thailand oder sonst wo ist! Unterhaltspflicht besteht grundsaetzlich immer, so du als Deutscher ein deutsches Kind hast!

Das ist der normale Fall!

All diese Sachverhalte sind dem Fragesteller jedoch bestens bekannt, da er selber mit dem ueblichen Prozedere bestens vertraut ist, zumal er selber Vater eines Kindes mit einer Thailaenderin ist, was wir aus seinen vorherigen Beitraegen entnehmen koennen.

Das aber beantwortet die Frage nicht!

Zitat aus der Frage:

"Und falls die Vaterschaft bestätigt würde, aber das Kind weiterhin bei der Mutter in Thailand bleibt, kann man von dem deutschen Vater Unterhalt durchsetzen und wie?"

Es gibt hier wohl Moeglichkeiten: Einem Bekannten von mir ist Folgenes passiert:

Er hat einen Vaterschaftstest in Thailand verweigert! Ueber andere Moeglichkeiten gelang es, seine Vaterschaft eindeutig nachzuweisen. Thai-Rechtsanwaelte gewaehrten der Mutter Kredit, nachdem die Rechtslage eindeutig war. Das mag allerdings eine Ausnahme sein.

Ueber Amtshilfegesuche durch die deutschen Behoerden bei der Botschaft in Bangkok, verweigerte diese ihm bis zur Klaerung die Austellung eines neuen Reisepasses. Hierzu muss erwaehnt werden, dass sich der deutsche Vater in Thailand aufhielt.

Letztendlich wurde er zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Woher jetzt 'ichweisnix' Zahlen herkommen, schreibt er leider nicht, aber die Summen waren in dieser Groessenordnung. Aber wie schon erwaehnt: Vergehen gegen Unterhaltsverpflichtungen sind nach deutschem Recht sehr schwerwiegend und werden verfolgt.

Und das ist der einzig erfolgsversprechende Weg! Ueber den steinigen Weg durch den Behoerdendschungel moechte ich hier nichts schreiben. Den kennt jeder, der in Thailand lebt...!

Letztendlich ist es aber leider so: Kann die Vaterschaft weder durch Test noch durch Anerkennung festgelegt werden, hat die thailaendische Mutter in der Realitaet wenig Chancen zur Durchsetzung ihrer Ziele. Und mit dem "Erzwingen" ist es inThailand, so meine Befuerchtung, nicht allzu viel zu erreichen.

Hmmm... lieber @elreico, mir ist NULL bekannt hinsichtlich Vaterschafttest, Unterhalt und unehelichen Kindern. Ich habe zwei EHELICHE Kinder, 1 und 5 J. , in Thailand mit meiner seit rund 10 Jahren verheirateten thailändischen Ehefrau. Gern hätte ich auch den jetzt 14-jährigen Stiefsohn adoptiert, aber da stellen sich sowohl thailändische, wie auch deutsche Behörden quer, obwohl der Junge schon seit 9 Jahren bei uns lebt. Sorry, die Frage hat überhaupt nichts mit mir zu tun und ich hätte auch überhaupt kein Interresse und Möglichkeit Fremde zu schwängern, da meine Traumfrau mir alles gibt.. besonders vorher, wenn ich ausgehen will :)

@bjc51

Bester bjc51, wenn das so ist, dann laesst Deine Frage durchaus unterschiedliche Interpretationen zu! Das macht auch die Vielzahl der zahlreichen Loesungsansaetze deutlich...!

Letztendlich ist es ja so: Keiner schreibt Dir vor, dass Du mit Deiner Traumfrau verheiratet sein musst!

Dennoch kannst Du ja mit ihr zusammenleben und Kinder haben. Ich denke, dass Pluggy und ich hier einen aehnlichen Weg beschreiben. (Oder ich habe Pluggy auch falsch verstanden, das kommt schon mal vor...)

Und "unehelich" habe ich auch nicht mit der Schwaengerung "Fremder" assoziiert, sondern ausschliesslich innerhalb einer geregelten Lebensgemeinschaft ohne Trauschein.

Fuer unsere Tochter hat es bislang jedenfalls keinen Unterschied gemacht, ob ihre Eltern nun verheiratet sind oder nicht! Auch der Botschaft war das voellig egal! Den Vorgang fuer meine Tochter habe ich ja oben beschrieben.

Da jetzt ein Besuch in Deutschland ansteht, kann ich von einem ganz anderem Szenario berichten:

Das Visum fuer Deutschland meiner Thai-Lebensgefaehrtin wurde innerhalb 10 Tagen ausgestellt, allerdings gebunden an den Besuch ihres deutschen Kindes. Da braucht es keinen Deutsch-Kurs....! Sogar Arbeitsaufnahme ist erlaubt...! Kostenlose Austellung uebrigens!

Aber das hat ja mit Deiner urspruenglichen Frage alles nichts zu tun.

Du beschriebst zunaechst einen Deutschen, der sich vor Unterhaltszahlungengen druecken will. Von "verheiratet sein" war nie die Rede. Und darauf wollten wir eine Antwort finden, oder? Obwohl: Vater ist Vater, ehelich oder nicht!

Nun endlich geht Deine Frage aber auch in die Richtung "Adoption", was das Spektrum moeglicher Loesungen sicherlich erweitert. Vielleicht kommt ja noch ein verwertbarer Ansatz!

Spaetestens hier ist das Problem aber nicht mehr so richtig Thailand-Spezifisch, vielleicht gibt es in diesem Forum jedoch noch andere Experten, die sich mit dieser Problematik auskennen.

@elreico

Elreico.

Du machst es erst kompliziert. Zwar ist nach dem deutschen Grundgesetz jedes Kind, von dem ein Elternteil deutsch ist eine Deutsche bzw. ein Deutscher. Aber ich bleibe bei dem "Behoerden-Marathon". Alleine 2mal musste ich zum Gericht nach Prachuap Kiri Khan, ca. 100 km von hier, um eine gewollte Vaterschaftsanerkennung von dort zu bekommen, auf die die Deutsche Botschaft bestand.

Wenn schon eine gewollte Vaterschaftsanerkennung so kompliziert ist, haette ich die Vaterschaft geleugnet, und ich waere in Deutschland, ich bleibe dabei: Die Mutter hat kaum eine Chance.

@pluggy

Pluggy, wenn man sich so gar nicht auskennt und dann auch noch das Grundgesetz mit dem Staatsangehoerigkeitsgesetz verwechselt, sollte man vielleicht manchmal doch besser die Finger still halten.

Auch geht es hier nicht um die technische Durchfuehrung einer gewollten Vaterschaftsanerkennung(die du - voellig an der Frage vorbei - sehr dramatisch beschrieben hast) sondern darum, ob und wie die thailaendische Mutter das Recht auf Unterhalt fuer ihr deutsches Kind gegenueber dem deutschen Vater durchsetzen kann bzw. was sie tun muss, um ueberhaupt erst einmal dessen Vaterschaft feststellen zu lassen. Dazu habe ich mich nicht geaeussert, weil ich die genauen Verfahrensweisen nicht kenne, somit zu wenig sachkundig bin und auch keinen Bock hatte, mich entsprechend sachkundig zu machen. Zwar weiss ich, dass entsprechende Ansprueche sehr wohl durchsetzbar sind und es auch Mittel und Wege gibt, die Vaterschaft gegen den Willen des mutmasslichen Vaters feststellen zu lassen (hier steht das Recht des vermeintlich deutschen Kindes ganz klar im Vordergrund und dieses wird somit auf die Unterstuetzung deutscher Behoerden sowie der deutschen Justiz vertrauen koennen), ich weiss allerdings nicht, wie das nun im Detail ablaeuft und welche Schritte zu unternehmen sind. Also kann ich zur Frage nichts sagen und halte dazu auch die Klappe.

Du weisst es aber auch nicht. Dies hindert dich jedoch nicht daran, irgendwein wirres Zeug ueber einen voellig anderen Sachverhalt zu faseln. Schlussendlich stellst du auch noch die Behauptung auf, die Mutter habe kaum eine Chance weil Anwalt und Verfahrenskosten von ihr vorher bezahlt werden muessen. Weisst du wirklich nicht, dass es in Thailand Anwaelte gibt, die sich genau auf dieses Thema (Unterhaltsfeststellung und Beibringung) spezialisiert haben? Weisst du wirklich nicht, dass Anwaelte in Thailand auch ohne Vorkasse arbeiten, wenn die Sache erfolgversprechend aussieht, es um viel Geld geht und somit anschliessend richtig fett was zu holen ist? Darueber, dass es bei Unterhaltsangelegenheiten gegenueber einem Deutschen immer um seeehr viel Geld geht (u.U. bis zum 25. Lebensjahr des Kindes) und dass somit fuer den Anwalt richtig fett was drin ist, sind wir uns aber schon einig, oder? Also wird ein auf diesem Gebiet versierter thailaendischer Anwalt solche Faelle auch ohne Vorkasse mit Kusshand uebernehmen!

Letztendlich darfst du uns dann auch noch erklaeren, welches Kostenrisiko die Mutter bei einem deutschen Gericht (ein solches ist hier zustaendig) eingeht, wenn sie die berechtigten Unterhaltsansprueche ihres deutschen Kindes durchsetzen will (ausgehend davon, dass der Deutsche wirklich der Vater ist).

Besser waere es aber sicher, du erklaerst uns gar nichts und haeltst dich einfach mal aus Themen raus, von denen du keinen Schimmer hast.

@DerCAM

Der Ton ist ja schon gewaltig. Und wieso passt meine Erfahrungsbeschreibung nicht zu diesem Thema? Wenn schon die erwuenschte Vaterschaftsfestellung in Thailand so einen Behoerden- und Verwaltungsaufwand erzwingt, wie soll das erstmal bei einer geleugneten Vaterschaft sein?

Und nachdem du diese selbst gemachte Erfahrung als nutzloses Gelaber darstelltst, woher hast du denn deine Kenntnisse? Hast du solch einen Fall schon mal selbst persoenlich hautnah erlebt oder ist das ebenso nur Nachgebabbel vom Hoerensagen....usw.?

@pluggy

Warum dein Erfahrungsbericht nicht zur Frage passt, hatte ich ja bereits geschrieben und werde das jetzt wohl kaum wiederholen muessen.

Wenn es um bis zu 25 Jahre Unterhaltszahlung geht, werden ein paar Behoerdengaenge wohl auch kaum zuviel verlangt sein.

Dass ich mit dem Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung gegen den Willen des in Deutschland lebenden Vaters sowie der Verfahrensweise bei der Durchsetzung von Unterhaltsanspruechen ueber keine eigene Erfahrungen verfuege (bzw. dies im Detaail nicht kenne), hatte ich ebenfalls geschrieben. Wieso fragst du jetzt noch einmal danach?

Wie waere es denn, wenn du nun auch mal die von mir gestellten Fragen beantworten wuerdest? Keine Antworten parat?

@DerCAM

Du hast keine Fragen gestellt, sondern nur aggresiv aggitiert.

Falls doch.....hier ist Freiraum genug sie nochmals zustellen.

@pluggy

Danke Allen bestens, nur sind teilweise die Antworten auf meine Frage etwas ausgeufert. Vaterschaftsanerkennung, Adoption u.ä. sind ja hier eigentlich gar nicht das Thema und von mir nur am Rande erwähnt, weil manche vermuteten - warum auch immer - es handelt sich hier um ein uneheliches Kind von mir.

Hinsichtlich langjährigen vergeblichen Adoptionsbemühngen für meinen Stiefsohn, formuliere ich bei Gelegenheit eine neue separate Frage in diesem Forum.

Bezüglich der aktuellen Fragen zu Vaterschaftstest, Unterhaltszahlungen etc. gibt es einige Meinungen, Mutmaßungen oder plausible Folgerungen... aber so richtig sicher weiß es wohl keiner.

Da dies von Allgemeininteresse ist, werde diese Frage nunmehr an Rechtsanwalt Klemm in Pattaya stellen und ihn bitten, diese in seiner Rechtskolumne im Farang-Magazin aufzugreifen und zu beantworten.

Ich kann aus eigener Erfahrung berichten. Ich habe eine kleine, uneheliche Tochter mit einer thailaendischen Frau. Allerdings wollte und habe ich die Vaterschaft immer anerkannt.

Bis das aber amtlich war, war das ein Behoerden-Marathon-Lauf. Schliesslich hat das Gericht in Prachuap Kiri Khan meine Vaterschaft anerkannt und meine Tochter erhielt mit diesem Dokument einen Pass bei der Deutschen Botschaft in Bangkok und hat damit auch die anerkannte deutsche Staatsbuergerschaft. Ebenso habe ich damit Unterhaltsverpflichtungen gegenueber meinem Kind und seiner Mutter.

Aus dieser Erfahrung kann ich nur sagen, falls der Vater die Vaterschaft nicht anerkennt oder sie sogar leugnet, hat die Frau kaum eine Chance. Sie muesste gegen den Vater des Kindes Klage vor Gericht erheben. Das scheitert schon in der Regel daran, dass der Anwalt seine und die Prozesskosten im Vorhinein bezahlt haben will. Nicht umsonst gibt es soviele alleinerziehende Muetter in Thailand. Der Mann macht sich aus dem Staub und das wars. Und hier soll noch der auslaendische Vater zu einer Vaterschaftsanerkennung gezwungen werden. Sagte ja schon. Kaum Chancen auf Erfolg.

Bei internationalen Recht ist zunächstmal die Frage welches Recht gilt.

Entscheidend für das rechtsverhältnis zwischen Eltern und Kindern ist der gewöhnliche Aufenthaltsort des Kindes. Art 21 EGBGB http://dejure.org/gesetze/EGBGB/21.html

Es ist also nicht entscheidend, wo das Kind geboren wurde und welche Staatsangehörigkeit das Kind hat, sondern wo das Kind lebt. Sollte das Kind nach Deutschland ziehen, wäre deutsches Recht anzuwenden. In diesen Fall kann auch rückwirkend Unterhalt verlangt werden.

Grundsäzlich dürfe aber ein Vaterschaftstest oder Anerkennung notwendig sein um den Unterhalt an das Kinds und die Mutter in deutschland steuerlich geltend zu machen. Außerdem hängt die Möglichkeit der Erbschaft und der Waisenrente an der Vaterschaft. Wobei ein Vaterschaftstest dringend zu empfehlen ist. Bei Thailand ist Unterhalt bis zu 1/4 des Grundfreibetrags abzugsfähig also jeweils 2000€/ Jahr für das Kind und 2000€/ Jahr für die Mutter. Sprich 333€/ Monat. Soviel sollte ihnen ihr Kind auch wert sein.

Nicht zu vergessen, das das Kind durch die Anerkennung die deutsche Staatsangehörigkeit erhält.

@ichweisnix

Danke für die Antwort und es geht hier nicht um ein uneheliches Kind von mir, sondern jemand anders!

Konkret lebt der Vater in Deutschland und will sich vor dem Unterhalt drücken und auch keinen Vaterschaftstest machen. Die thailändische Mutter lebt mit dem Kind in Thailand.

Kann man den deutschen Vater rechtlich zwingen einen Vaterschaftstest in Deutschland zu machen?... oder falls nicht, dann vielleicht in Thailand, da er irgendwann wohl hier wieder mal Urlaub machen wird?

Und falls die Vaterschaft bestätigt würde, aber das Kind weiterhin bei der Mutter in Thailand bleibt, kann man von dem deutschen Vater Unterhalt durchsetzen und wie? I

Ich habe bisher noch nie gehört, daß z.B. ein Thaimann für sein uneheliches Kind etwas zahlt!

@bjc51

Bis auf ganz wenige Ausnahmen ich auch nicht. Aber das korrekte dazu gehörige Thaigesetz interessiert mich schon. Angeblich lassen die abgehauenen Männer ja sehr einfach beim Amt ihren Namen ändern, damit die Frau sie nicht findet. Kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, aber man hört diese Geschichte sehr oft.

Leider kann auch ich nur Teilwissen einbringen, auch deshalb weil man eben selbst keinen konkreten Fall beobachten konnte. Devinitiv ist, dass Gesetz und die Gerichte nicht mehr so einfach die Schuld der unvorsichtigen Mutter zuschieben. Dieses - Eltern passt auf Eure Toechter selbst auf - ist vorbei. Da ja jeder irgendwo in Hauspapiere eingetragen ist (bei Thaimanner) und immer mehr mit 15 auch schon ihre ID-card beantragen (weil sie eine ATM-card haben wollen) sind sie auch greifbar. Auch wenn irgendwann mal. Wie immer, wenn er nichts hat, kann man auch nichts holen. Jedenfalls sollten sich Deutsche nicht sicher sein, denn deutsche Aemter nehmen Unterhaltverplichtungen sehr ernst und die Botschaften leisten Hilfe. Es sind schon X Faelle bekannt, dass er versprochene und dann nicht bezahlte "Urlaubsbegleitlohn" ueber die Botschaft oder bei Wiedereinreise nach Thailand gefordert wurde. Dass natuerlich viele der Maedchen den schwierigen Gang ueber die Aemter und die finanziellen Aufwendungen scheuen und das Kind selbst irgendwie durchbringen ist auch weitverbreitet.

ichweisnix hat dir ja schon ne sehr gute antwort für einen Teil deiner Frage gegeben. Zum Vaterschaftstest zwingen ist immer so eine Sache. Ist aber möglich, wenn ein Gericht dies anordnet. Wenn also die Frau den betreffenden Mann in Deutschland auf Unterhalt verklagt, dieser dann die Vaterschaft abstreitet und der Richter berechtigte Zweifle hat, dass der Mann die Wahrheit sagt, kann das Gericht dne Vaterschaftstest anordnen....

falls thailändisches Recht gillt weiß ich das nicht, könnte es aber mal bei ner befreundeten Rechtsanwältin erfragen.... was man allerdings so hört sind sitzengelassene Mütter in Thailand echt ein Problem weswegen ich bezweifle dass es ein funktionierendes Unterhaltssystem gibt -aber wie immer in Thailand.. vllt gibt es eins was nur wenige -warum auch immer- benutzen...