Hilfe! Vorladung §29 BTMg?

7 Antworten

Die Aussage:“ Ich wurde noch nie erwischt...“ , und gleichzeitig :“Sie haben vielleicht nur Chatverläufe“
sind selbst für einen kriminalistischen Volllaien wie 1+1=2. Es lässt nämlich glasklar erkennen, das die Tatsache nie erwischt worden zu sein, keinesfalls gleichbedeutend ist, mit die Tat nicht begangen zu haben. Wovon ich sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehe. Also wäre es in der Tat ratsam dir einen Anwalt zu besorgen. Hier erstmal ein paar Basisinformationen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-das-erscheinen-zu-einer-polizeilichen-oder-staatsanwaltlichen-vernehmung-pflicht_005764.html
Zum verstandfreien  Umgang mit Social Media und Verläufen möchte ich mich jetzt hier gar nicht weiter auslassen. Nur soviel:
Niemand liebt Facebook What’s App und Co mehr als Strafverfolgungsbehörden. Und vor allem wie geistlos ihre User damit umgehen.

Name, Anschrift, Geburtsdatum mehr Angaben musst du nicht angeben. Warte ab, was da abgeht und halte dich raus. Du weisst ja selber am besten, ob da etwas gelaufen ist und ein Anwalt erforderlich sein sollte.

Geh zu der Vernehmung erst gar nicht hin, das mußt Du nicht. Warte ab was weiter passiert. Sollte ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift kommen, dann, aber wirklich erst dann, wende Dich an einen Anwalt.

Also grundsätzlich nie zur Polizei gehen... die haben nicht unbedingt ein Interesse daran dir zu helfen... wieso auch?

Beste was du tun kannst: Nicht einschei*en..

Zu nem Anwalt gehen und dir da helfen lassen... mehr nicht...

TheBest20 
Fragesteller
 15.07.2018, 04:04

Ich würde es aber ein anwalt holen wenn es wirklich ernst wird.

Erst nach 1 1/2 jahren beschuldigen mich am ende habe ich dan unnötig 3 4tausend für ein anwalt hingeblättert

Sirius66  15.07.2018, 09:14

Grundsätzlich ist nur für Beschuldigte ein guter Rat. Sie dürfen verweigern. Zeugen nach neuer Rechtsprechung nicht mehr.

Der FS st hier Beschuldigter, also trifft es für ihn zu, aber grundsätzlich kann man nicht sagen.

hol dir einen anwalt und forder akteneinsicht. Dann weißt du was abgeht. Sonst weißt du nicht was die gegen dich an Beweise haben

TheBest20 
Fragesteller
 15.07.2018, 03:50

Ja aber die laden mich erst nach 1 1/2 jahren ein was sehr unwahrschlich gegen mich gute beweise zu haben

Nanos95  15.07.2018, 03:52
@TheBest20

Du musst eine Vorladung nicht nachgehen, das weißt du?

TheBest20 
Fragesteller
 15.07.2018, 03:53
@Nanos95

Also dan am besten aussage verweigern?

Nanos95  15.07.2018, 03:58
@TheBest20

liegt ganz an dir. Ich wäre hin. Ich kann aber auch super märchen erzählen und bin selbstsicher. Würde da nichts Falsches sagen

TheBest20 
Fragesteller
 15.07.2018, 04:04
@Nanos95

Was meinst du genau mit ich wäre hin?