Hilfe! Vorladung §29 BTMg?
Ich hab ein post von der polizei bekommen
Als beschuldigter eine vorladung §29 btmg unerlaubter handel mit sonstigen btm
ich wurde noch nie von der polizei mit btm erwischt oder bei mir wurde kein haus durchsuchung gemacht ich hab halt aufeinmal ein brief gesehen in mein briefkasten
meine tatzeit soll letztes jahr (2017) vom 27.03 bis 22.04 sein und tatort in meiner wohnort
zweck ist es : beschuldigtenvernehmung des jugendlichen
sie haben vlt nur chatverläufe
meine frage ist es wie soll ich weiter machen zur polizei hingehen und aussage verweigern? Oder aussagen das ich damit nicht zutun hab
7 Antworten
Die Aussage:“ Ich wurde noch nie erwischt...“ , und gleichzeitig :“Sie haben vielleicht nur Chatverläufe“
sind selbst für einen kriminalistischen Volllaien wie 1+1=2. Es lässt nämlich glasklar erkennen, das die Tatsache nie erwischt worden zu sein, keinesfalls gleichbedeutend ist, mit die Tat nicht begangen zu haben. Wovon ich sogar mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehe. Also wäre es in der Tat ratsam dir einen Anwalt zu besorgen. Hier erstmal ein paar Basisinformationen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ist-das-erscheinen-zu-einer-polizeilichen-oder-staatsanwaltlichen-vernehmung-pflicht_005764.html
Zum verstandfreien Umgang mit Social Media und Verläufen möchte ich mich jetzt hier gar nicht weiter auslassen. Nur soviel:
Niemand liebt Facebook What’s App und Co mehr als Strafverfolgungsbehörden. Und vor allem wie geistlos ihre User damit umgehen.
Name, Anschrift, Geburtsdatum mehr Angaben musst du nicht angeben. Warte ab, was da abgeht und halte dich raus. Du weisst ja selber am besten, ob da etwas gelaufen ist und ein Anwalt erforderlich sein sollte.
Geh zu der Vernehmung erst gar nicht hin, das mußt Du nicht. Warte ab was weiter passiert. Sollte ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift kommen, dann, aber wirklich erst dann, wende Dich an einen Anwalt.
Also grundsätzlich nie zur Polizei gehen... die haben nicht unbedingt ein Interesse daran dir zu helfen... wieso auch?
Beste was du tun kannst: Nicht einschei*en..
Zu nem Anwalt gehen und dir da helfen lassen... mehr nicht...
Ich würde es aber ein anwalt holen wenn es wirklich ernst wird.
Erst nach 1 1/2 jahren beschuldigen mich am ende habe ich dan unnötig 3 4tausend für ein anwalt hingeblättert
Grundsätzlich ist nur für Beschuldigte ein guter Rat. Sie dürfen verweigern. Zeugen nach neuer Rechtsprechung nicht mehr.
Der FS st hier Beschuldigter, also trifft es für ihn zu, aber grundsätzlich kann man nicht sagen.
hol dir einen anwalt und forder akteneinsicht. Dann weißt du was abgeht. Sonst weißt du nicht was die gegen dich an Beweise haben
Du musst eine Vorladung nicht nachgehen, das weißt du?
Also dan am besten aussage verweigern?
liegt ganz an dir. Ich wäre hin. Ich kann aber auch super märchen erzählen und bin selbstsicher. Würde da nichts Falsches sagen
Was meinst du genau mit ich wäre hin?
Ja aber die laden mich erst nach 1 1/2 jahren ein was sehr unwahrschlich gegen mich gute beweise zu haben