Vorladung als Beschuldigter, aber grundlos?

14 Antworten

Hallo garararra,

in der Regel steht bei einer Vorladung immer der Tatvorwurf. In der Vorladung steht doch nicht:

Sehr geehrter Herr XXXX, Sie werden Beschuldigt IRGENDWAS an dem und dem Datum und an dem und dem Ort gemacht zu haben.>

Statt IRGENDWAS steht da eigentlich immer der Paragraph gehen den Du verstoßen hast und hinter dem Paragraphen, welche Straftat (z.B. Sachbeschädigung) Du begangen hast.

Ich habe das Gefühl, Dich nimmt da einer mit einem Fake - Schreiben auf dem Arm.

Aber am einfachsten ist es, Du rufst unter der im Schreiben angegebenen Telefonnummer an, dort ist ja auch eine Tagebuchtnummer / Aktenzeichen, so dass sie Dir sofort sagen können, ob das Schreiben wirklich von der Dienststelle kommt und auch worum es geht.

Zur Vorladung selbst.

Da Du für den angegebenen Zeitpunkt eine ganze Klasse als Alibi angeben kannst, kannst Du entweder der Polizei:

  1. schriftlich mitteilen, dass Du zum genannten Tatzeitpunkt in der Schule warst und dass dieses Deine Lehrer und Schulkameraden bestätigen können

  2. zum Vorladungstermin hingehen und denen mitteilen, dass Du zum genannten Tatzeitpunkt in der Schule warst und dass dieses Deine Lehrer und Schulkameraden bestätigen können

In beiden Fällen hat sich die Angelegenheit damit für Dich erledigt.

Einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für Blödsinn und für rausgeworfenes Geld.

Schöne Grüße
TheGrow

Genau der Tatvorwurf steht ja nicht da, die Zeile ist einfach freigelassen, ich habe keine Ahnung was ich getan haben sollte..

@garararra

Kann natürlich sein, dass der Verfasser des Schreibens einfach vergessen hat, den Tatvorwurf in das Schreiben einzufügen. Der Verfasser ist auch nur ein Mensch und Menschen machen nun einmal Fehler.

Kann aber auch sein, dass Dir jemand ein Fake-Schreiben zu geschickt hat.

Ich würde wie gesagt einfach mal auf dem Revier anrufen, Nummer steht mit Sicherheit auf dem Schreiben und einfach erfragen was Dir vorgeworfen wird. Du hast ja ein Recht drauf VOR DEM ERSCHEINEN zum Vorladungstermin zu wissen, was Dir vorgeworfen wird.

Die Polizisten beißen nicht und geben Dir gerne Auskunft.

Die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung soll dir die Gelegenheit geben, dass du zu den Tatvorwürfen Stellung nehmen kannst. Ob du den Termin der Anhörung wahrnimmst liegt ganz bei dir. Immerhin kann dich niemand dazu zwingen auf der hiesigen Dienststelle vorstellig zu werden, beziehungsweise vorzusprechen.

Dann geht alles seinen gewohnten Gang, indem die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, damit der Fall genauestens geprüft werden kann. Entweder wird das Verfahren endgültig eingestellt, vorläufig eingestellt oder Anklage erhoben, was zur Folge hätte, dass eine Hauptverhandlung anberaumt würde.

An deiner Stelle würde ich mich mit dem ermittelnden Beamten in Verbindung setzen, indem du unter der m Briefkopf angegebenen Rufnummer anrufst.

Ich denke, dass sich alles aufklären und man dir weiterhelfen wird.

Mit freundlichem Gruß

Soldat1991

Also entweder ist es ein abgekartetes spiel und du hälts als sünden bokc her aber besser wäre es wenn du einfach ein alibi holtst wer der nachweisen kann das du in der schule warst außerdem wenn es nur 1 gibt der gegen dich spricht (der kläger) dann ist es Aussage gegen aussage und im zweifel für den angelagten und du rist recht und wirst nicht verurteilt

Genau der Tatvorwurf steht ja nicht da, die Zeile ist einfach freigelassen, ich habe keine Ahnung was ich getan haben sollte..

Du bist nicht verpflichtet zu der Vorladung zu gehen. Als Beschuldigter hast Du das Recht zu schweigen.

Aus Höflichkeit könntest Du den Termin absagen. Ich würde es Dir aber in diesem Fall nicht raten, weil man wissentlich Dir den Vorwurf nicht genannt hat und Dich überrumpeln wollte.

Lass Dich nie mit falschen Antworten und schlechten Antworten in die Irre führen.

Hallo BraunerBaer,

tolle Idee da nicht hinzugehen.

Du meinst also, es ist sinnvoll, der Polizei nicht mitzuteilen, dass er zum Tatzeitpunkt in der Schule war?

Wenn er als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt wird, gibt es auch Beweise für sein Schuld. Es kann ihn ja z.B. ein Zeuge irrtümlich bezichtigt haben. Diese Zeugenaussage könnte er mit dem Alibi in einem 5 Minuten Gespräch entkräften. Aber Du rätst ihm lieber zu schweigen.

Dann wird er irgendwann Post vom Gericht bekommen und es wird eine Gerichtsverhandlung angesetzt, insofern die Polizei nicht selbst in ihren Ermittlungen drauf stößt, dass er zum Tatzeitpunkt in der Schule war.

Weißt Du wozu die Vorladung bei der Polizei auch dient? Damit man entlastendes Materiell wie zum Beispiel ein Alibi vorbringen kann.

@TheGrow

Man muß dieser Polizei gar nichts mitteilen, die tun doch auch nur ihre Pflicht.

Wenn die Beamten nur ein bischen helle sind, würden sie selber wissen, dass ein Schüler in der Schule gewesen ist.

Falls das Gericht meint sich gemeinsam nit der Polizei zu blamieren, sollen sie es doch tun. Wen interessiert es?

Frag doch doch Polizei, warum sie Vorladungen verschickt.

In dem Fall reicht es glaube ich aus anzugeben, dass du ungefähr zwei dutzend Zeugen dafür hast, zur Tatzeit woanders gewesen zu sein.

Ansonsten gilt generell als Beschuldigter keine Angaben zur Sache bei der Polizei und vor Gericht nur wenn dein Anwalt dir dazu rät.

Das heißt also, dass ich zur Vorladung erscheinen sollte?

@garararra

Naja ,dir wird ja garantiert nichts passieren. Aber wie schon alle gesagt haben: am besten rufst du da einfach mal an.

@garararra

Fax hinschicken. Sachverhalt kurz in 3 Zeilen schildern.