Hilfe von offenen in den geschlossenen Vollzug

4 Antworten

er saß schon 1,5 Jahre im geschlossenen und seit 6 Monaten im offenen,jetzt liegt eine Anzeige gegen ihn vor und er wurde zurück verlegt in den geschlossenen

Das ist ein ganz "normaler" Vorgang bei solchen Dingen.

,seine 2/3 strafe wäre im Oktober vorbei und er hätte eigentlich gehen können!

Ich denke mal, da hast du etwas missverstanden.

Halbstrafen- und 2/3 Termin stehen auf dem Vollstreckungsblatt, sind aber nur "ungefähre" Daten, wo eine vorzeitige Entlassung stattfinden KÖNNTE. Wenn im Oktober der 2/3 Termin ist, kann er NICHT jetzt schon im Februar eine Zustimmung bekommen haben. In der Regel ist ein paar Wochen vor dem Termin die Prüfung des 2/3 Zeitpunktes, nach Stellungnahmen der StA und JVA kann noch eine Anhörung stattfinden und erst DANACH entscheidet die Strafvollstreckungskammer ob diese befürwortet wird. Daher wäre der früheste Termin zur Prüfung erst ende August oder gar erst im September.

Was kann jetzt auf ihn zukommen?

Die Anzeige wird geprüft und entweder wird die Angelegenheit eingestellt oder es wird ein Verfahren eingeleitet. Falls sie eingestellt wird, bestünde eventuell die Möglichkeit auf eine Rückverlegung in den OV. Dies sind aber alles anstaltsinterne Angelegenheiten und wird IMMER individuell entschieden. VG.

Juliana88 
Fragesteller
 23.02.2014, 19:35

Hallo also dann habe ich mich falsch ausgedrückt,der wahrscheinliche Termin wäre Oktober für eine 2/3 Strafe! Das es normal ist das er zurück in den geschlossenen musste ,weiß ich!Nur was ich nicht weiß was passiert wenn er deswegen verurteilt wird?muss er dann seine Endstrafe komplett ab sitzen und wird wahrscheinlich bis zum letzten tag im geschlossenen bleiben müssen!Das Problem ist das es bei ihm schon eher eine sucht ist bzw krankhaft,er sitzt immer wieder wegen der selben sache!Hat jemand eine Ahnung wie es mit einer Therapie aussieht?ich denke sonst wird es nie aufhören!IIch hatte das Gefühl das er eine Therapie auch als letzte Möglichkeit sieht!An wen muss er oder ich mich wenden damit das beantragt wird oder wie läuft das ab?

Talfee  24.02.2014, 00:02
@Juliana88

Ist denn die Sache - wo es jetzt die Anzeige gibt - während der Haft passiert?

Wenn es dann auch noch immer das gleiche Delikt ist - sieht es wohl eher schlecht mit einer Einstellung aus und es wird ein neues Verfahren geben. JE nachdem wie das Gericht dann urteilt, gibt es die Möglichkeit (bei Drogen) Therapie statt Strafe §35 BtMG - das kommt aber immer auf den Fall an. Dein Partner bräuchte dringend einen Anwalt der ihn diesbezüglich berät und dann ggf. vertritt.

Ob er nun - bei einer erneuten Verurteilung - Endstrafe machen muss, kommt auch immer auf den Einzelfall an. Bei mehreren Straftaten werden die Strafen einzeln hintereinander "abgesessen". Die Reihenfolge der Vollstreckung steht auf seinem Vollstreckungsblatt. Nach Ablauf des ersten 2/3 Zeitpunkts der ersten Strafe, beginnt die Zweite usw. Die 2/3 Prüfung findet automatisch statt und er wird rechtzeitig von seinem zuständigen Sozialarbeiter darauf hingewiesen.

Juliana88 
Fragesteller
 24.02.2014, 22:50
@Talfee

Hallo also das ist anfang des Jahres gewesen und die anzeige wurde Jetzt erst erstattet ,ist also in seiner Haftzeit passiert!Hab mit ihm heut sprechen können und er sagte das wohl die Möglichkeit besteht das er zurück in den offenen verlegt wird !Das jetzt aber auch davon ab hängt wann der Anwalt sich drum kümmert!Habe bereits den Anwalt angerufen und er wollte zurück rufen hat es aber nicht!Jetzt werde ich morgen dran bleiben!

Wenn sich die Anzeige bestätigt und es verurteilt wird, wird er die aktuelle Strafe voll absitzen dürfen und sich auf eine neue Strafe vorbereiten können.

Wenn sich herausstellt, dass die Anzeige zu Recht erstattet wurde, kann ja von guter Führung keine Rede mehr sein, also müsste er die Gesamtstrafe absitzen. Bis zur Klärung wird er nicht wieder in den offenene Vollzug können.

Er wird sich verantworten müssen, wenn er Unsinn gemacht hat.

Vielleicht sollte er einfach die Einhaltung Regeln und Gesetze in Betracht ziehen.

Dann klappt es auch besser mit den Justizbehörden.