Wann darf man in den offenen Vollzug?

4 Antworten

Wenn man die Möglichkeit hat, dann sollte man vor dem Stellungsbefehl Kontakt mit einer Aussenstelle aufnehmen und einen Termin vereinbaren. Sollte man geeignet sein, gibt es Hafthäuser, die einen nach kurzer Aufnahme in den gV sofort rüberlassen. Natürlich muß man den Richtlinien der jeweiligen Aussenstelle entsprechen, trotzdem ist ein Gespräch auf jeden Fall sehr nützlich.

Also du musst mindestens 6 Monate im geschlossenen Vollzug sitzen. Je nach Führung und Vorstrafe kannst du dann in den offenen Vollzug. Es kommt aber auch an ob du dafür tauglich bist bzw. was in deinem Vollzugsplan steht.

Auch wenn man nur 3 Monate sitzt?

Bitte rede kein Müll!!! Wenn das deine erste haftstraffe ist du eine gute führung hast verheiratet bist und ein kind hast bei einer straffe von 2.5 jahren kannst du sogar nach 3 monaten in denn offenenvollzug

Die einfachste Antwort darauf findest Du zunächst hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__10.html

Dazu gibt es noch einige spezielle Verwaltungsvorschriften in denen geregelt ist wer nicht geeignet ist. Dazu zählen u. A. Gef. gegen die ein laufendes Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist oder dessen ausländerrechtlicher Status nicht klar (mögliche Abschiebung) ist. Dazu kommen dann noch jede Menge andere Sachen. Verhalten im Vollzug, Vorstrafen, Grund der Inhaftierung usw.

Darf man denn in den offenen Vollzug wenn man lebenslang hat?

@fyzzel95

Ja, man darf. Der § 10 StVollzG sieht zwar keinen Unterschied zwischen lebenlanger und zeitiger Freiheitsstrafe vor. Es gibt dazu allerdings bundeseinheitliche Verwaltungsvorschriften, hier sind zunächst 10 Jahre vorgesehen.

Das kommt zum Einen auf die Dauer der Haft an und zum Anderen auf die Führung. Manche kommen nach drei Monaten in den offenen Vollzug, manche nie...