Hilfe komme ich in Schufa?!?

😰😰😰 - (Bank, Schufa, Darlehen)

7 Antworten

Es steht doch im Schreiben, wann ein Eintrag in die Schufa erfolgt.

Wenn es deine zweite Mahnung ist, erfolgt der Eintrag. Ob es deine zweite Mahnung ist, kannst nur du wissen.

In der Schufa stehst du übrigens schon lange. Die Eröffnung eines Girokontos reicht. Die Kreditaufnahme steht auch drin.

Woher ich das weiß:Recherche

"Zu Beginn des Monats" heißt nach Stand vom 01.10., der dem Brief zugrundegelegt wurde. Sollte die Fälligkeit in der unter dem 19.09. erstellten Mahnung aber in gleicher Weise wie hier bestimmt sein, hätte damit einen Tag nach Zugang die Frist zu laufen begonnen (§ 187 BGB). Da man einen Zugang nicht einen Tag nach Schriftlegung voraussetzen kann, wäre damit der früheste Termin, zu dem die Frist abgelaufen gewesen wäre, der 02.10. gewesen (§ 188 Abs. 1 BGB), d.h. es wäre der Stand vom 03.10. anzusetzen gewesen. Rechnet man 10 Tage ab Versendung, was aber die Setzung nicht erkennen läßt, so begänne die Fristrechnung mit dem 20.09., doch endete, da der 30.09. ein Sonntag war, selbst dann die Frist am 01.10. um 24:00 Uhr (Erfüllungshandlung ist die Tätigung der Überweisung, nicht der Eingang) und es wäre frühestens der Stand vom 02.10. anzusetzen.

Solltest Du am 01. oder 02. überwiesen haben, würde ich sagen/schreiben, daß Du die Terminsetzung "in den nächsten 10 Tagen" so verstanden habest, daß sie 10 Tage ab Zugang der Mahnung zu erfolgen habe, beginnend mit dem Folgetag nach Zugang, Du dann aber auch nach deinem Verständnis innerhalb der Fristsetzung bezahlt habest. Davon ab ist damit die zweite Mahnung grundsätzlich hinfällig, wenn nicht nur eine Teilleistung bewirkt wurde, hier haben sich, und das offensichtlich, Zahlung und Eingangsprüfung überschnitten.

Der Negativeintrag bei der Schufa erfolgte gemäß Schreiben frühestens, wenn auch nach 4 Wochen nach der ersten Mahnung, also bis zum 18.10. 24:00 Uhr (hier gehe ich von der gezrigten Fristrechnung der Bank aus), keine Zahlung erfolgt wäre, wenn man den Termin der Versendung als fristsetzend annähme UND zudem nicht die Zahlung, sondern den Eingang als Erfüllungshandlung setzte. Das ist aufgrund der erfolgten Zahlung hinfällig.

Hier würde ich den persönlichen Kontakt suchen, denn bei der Mahnung und bei der "Fristsetzungsregel" dürfte man gerade eher nicht gut auf Dich zu sprechen sein.

Wenn Du alles bezahlt hast, ist der Brief bestimmt ein Irrtum. Wahrscheinlich wurde der produziert, bevor die den Zahlungseingang bemerkt haben.

Zur Sicherheit ruf auf jeden Fall bei der Bank an und frag nach. Wenn es so ist, wie ich vermute, lass Dir das schriftlich geben - und dabei auch die Aussage, dass kein Schufa Eintrag gemacht wird.

Dann warte einen Monat oder so und hole Dir eine Selbstauskunft bei der Schufa ein. Das kostet nichts, wenn man es nur einmal im Jahr mach, glaube ich. Wenn dann doch was drinsteht, fordere Deine Bank mit Hinweis auf deren schriftliche Zusage auf, den Eintrag wieder beseitigen zu lassen und Dir darüber einen Nachweis zu bringen. Setzte ihnen dafür eine Frist. Wenn dann nichts passiert, gib es zur Not einem Anwalt.

du bist schon bei der Schufa . Sobald du ein Konto eröffnest gibt es einen Eintrag /eine Meldung an ) bei der Schufa. Rufe morgen bei der Bank an und kläre es.

Montag mit der Volksbank Hellweg sprechen und wenn die Forderung wirklich termingerecht geleistet wurde hast Du nichts zu befürchten.