Vollstreckungsbescheid vor 2 Wochen erhalten, Schufa?
Liebe Leute,
womöglich komische Frage aber ich habe vor 2 Wochen einen VB erhalten, leider zurecht und kann auch keinen Einspruch legen. Forderung habe ich beglichen und auch ein Schreiben erhalten, dass es erledigt sei.
Jedoch wird dies sicher in meiner Schufa eingetragen, bisher habe ich mir nichts zu Schulden kommen lassen. Im Januar bzw zu Beginn wollte ich mir eine Anschaffung machen, wofür jedoch die Schufa verlangt wird. Da jedes Quartal die Schufa aktualisiert wird, frage ich mich, ob dieser VB schon HEUTE in meiner Schufa ersichtlich ist? Oder erst später... wäre es ratsam oder gar möglich jetzt am besten meine Schufa schon zu bestellen, bevor diese aktualisiert wird und der Negativeintrag erscheint oder ist das totaler Unfug?
Gruß und danke für jede hilfreiche Antwort
3 Antworten
Am besten du laesst dir einen Kontoauszug zuschicken ueber alle Eintraege, dann siehst du ja ob der Eintrag schon drin ist.
Wenn der Eintrag bereits drin ist musst du die Schufa auffordern den negativen Eintrag zu loeschen, weil du die Forderung ja schon bezahlt hast. Beifuegen musst du dann das Schreiben, das dir bescheinigt, das die Forderung schon beglichen ist.
Ansonsten bleibt der Eintrag einige Jahre drin stehen.
Fuer eine Selbstauskunft fuer den Vermieter kannst du ja jetzt schon mal die Schufa anfragen. Vielleicht hast du Glueck und es ist noch nichts eingetragen.
Ich dachte der sei nicht zu löschen, auch wenns schon bezahlt wurde, dass der Eintrag dennoch 3 Jahre bestehen bleibt. Falls aber doch werd ich alles dafür in die Wege leiten und mich bei der Schufa melden bzw das alles mal per Fax oder so zuschicken
An deiner Stelle würde ich mir von der Schufa einen kostenfreien Auszug holen. Dann weisst du, ob es dort reingerutscht ist oder nicht. Ist auch komisch, dass dich der VB überrascht hat. Da muss ja vorher schon die ein oder andere Zahlungserinnerung gekommen sein. Vielleicht solltest du lernen etwas Buch über deine Finanzen zu führen.
Wenn du im Januar eine Anschaffung machst, dann wird der Verkäufer auch im Januar eine Schufa-Abfrage machen. Ich denke es nutzt nichts wenn du ihm eine eigene Abfrage vorlegst...ich kenne es nur so dass man als VK direkt**eine Abfrage starten muss.
Bei der Wohnungssuche kannst du eine Selbstauskunft einholen. Wenn du es sofort machst kannst du nur hoffen dass noch nichts registriert ist (Dauer ca.4-6 Wochen Weihnachten,ect.) Lg
Vielen Dank! Ich hatte letztes Jahr schon mal eine Auskunft geholt. Mir war jedoch nicht klar, dass es jedes mal so lange dauern würde
...durch die bevorstehenden Feiertage kommt das so hin..... Wenn es schneller geht umso besser ;-) Drück´dir die Daumen dass alles für dich klappt. Lg
Wäre das bei einer WHG suche genau dasselbe? Also wenn ich dem nur die Papiere vorlegen muss ohne Abfrage des Vermieters.
Wäre es dann ratsam noch diesen Monat die Schufa zu beantragen?