Kindergeld weitergeleitet. Wer muss Kindergeld zurückzahlen?
Hallo, meine Frau (21) hat stets Kindergeld von ihrem Vater überwiesen bekommen. Die Kindergeldstelle verlangt nun die Rückzahlung des Geldes, nachdem meine Frau dort angerufen hat und gefragt hat, ob ihr das Geld überhaupt noch zusteht. Diese Frage stellte sie bereits im März - leider telefonisch - als sie ihre Vollzeit Arbeitsstelle antrat. Sie versicherten ihr sie soll sich deswegen keine Sorgen machen. Der Arbeitsbeginn würde im PC vermerkt werden. Dennoch haben sie das Kindergeld weiterhin an ihren Vater überwiesen und dieser hat es am seine Tochter (Meine Frau) weitergeleitet. Es handelt sich um eine Summe von etwa rund 1500 Euro. Ihr Vater macht und nun extremen Druck wir sollen doch bitte einen Kredit aufnehmen und die Summe bezahlen damit er nicht in der Schufa steht. (confused)
Rein rechtlich: Muss er zahlen oder wir - und warum?
4 Antworten
Das müsste doch normalerweise klar sein wer es zurück zahlen muss !
Der Vater hat es beantragt und war somit der Berechtigte und er wird ja auch die Rückforderung von der Familienkasse bekommen haben.
Aber deine Frau bzw.ihr solltet doch einsehen,dass ihr das Kindergeld dann nicht zugestanden hat und deshalb solltet ihr ihrem Vater auch nicht im Regen stehen lassen und es an ihn zurück zahlen.
Denn wenn deine Frau nicht ein komisches Gefühl gehabt hätte,dann hätte sie selber auch nicht bei der Familienkasse angerufen und sich nach dem rechtmäßigen Bezug erkundigt.
Also muss ihr die ganze Sache nicht ganz korrekt vorgekommen sein und wenn ich so ein Gefühl habe,dass mir Gelder gezahlt werden die mir sehr wahrscheinlich gar nicht zustehen,dann gebe ich dieses Geld erst gar nicht aus bevor der Sachverhalt 100 % geklärt ist.
das Geld muss er zurueck zahlen, weil es ihm einfach nicht zugestanden hat, da sie eine Vollzeitstelle hatte. Deiner Frau war das ja wohl auch klar und hat trotzdem weiter kassiert. Es gibt daher keine Entschuldigung, warum sie das Geld weiter kassiert und wohl sogar ausgegeben hat.
Der Anruf und dass die Entragung versaeumt wurde, ist wohl nicht nachweisbar. Allerdings koennte man so auch hoechstens eine Rueckzahlung in Raten vertreten, wenn der Amtsfehler nachweisbar waere.
Eine Rueckzahlung ist aber auf alle Faelle sicher, denn das Geld stand ihr einfach nicht zu, bzw. dem Vater und das wusstet ihr ja auch ganz genau. Wenn die erste Meldung nicht klappt, dann versucht man es eben nochmals und wartet nicht erst so lange und kassiert weiter.
Der Vater muss es dem Amt zurueck zahlen, aber er kann es von der Tochter fordern, da er es ja an sie weitergeleitet hat, vermutlich durch Kontoauszug nachweisbar. Er kann dann notfalls gerichtlich gegen sie vorgehen.
Der Vater ha das Geld bekommen und muß es auch zurückzahlen. Die Tochter ist aber auch verpflichtet, ihrem Vater das zu Unrecht bezogene Ki-Geld zu erstatten.
Ist doch ganz klar wer bezahlen muss: derjenige, der das Geld am Ende ausgegeben hat. Der Vater hat doch die Zahlungen an sie weitergeleitet. Also muss sie es auch zurückzahlen. Wie gemeine wäre denn das, wenn sie das Geld ausgibt und der Vater soll es zurückzahlen!!