HILFE falsche steuerklasse kriege ich mein geld zurück?

3 Antworten

Wenn du deinem Arbeitgeber eine neue Bescheinigung über die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorlegst, muss die Abrechnung für den mit Steuerklasse 6 abgerechneten Monat korrigiert werden.

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich in den ersten drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn auch ohne Vorliegen einer Steuerkarte mit Steuerklasse 1 oder 4 abrechnen, wenn der Arbeitnehmer die bei ihm vorliegenden privaten Verhältnisse, ledig oder verheiratet, glaubhaft darlegt und keine zweite Beschäftigung vorliegt.

Sofern der Arbeitgeber die Abrechnung nicht korrigieren will, kannst du spätestens mit deiner Steuererklärung die zuviel vom Lohn einbehaltene Steuer wieder zurückbekommen.

Die zuviel bezahlte Steuer bekommst du über die Einkommensteuer-/Lohnsteuererklärung im nächsten Jahr wieder zurück! Du kannst aber jetzt schon die Steuerklasse ändern lassen, dass das nicht nochmals passiert!

Das kann vermutlich erst dann geschehen, nachdem du offiziell die Änderung der Steuerklasse erhalten hast. Ich weiß nicht, ob das rückwirkend geht - sonst am Jahresende beim Jahresausgleich...