HILFE BITTE : Wohne in einer Wohnung , aber in einer anderen angemeldet?

3 Antworten

Ein Verstoß gegen das Meldegesetz ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das Einwohnermeldeamt wird dies prüfen und mit Bescheid erlassen oder das Verfahren einstellen.

Gravierender erscheint hier, dass zusätzlich ein Vergehen nach dem Ausländergesetz vorliegen wird und das als Verstoß gegen ausländerrechtliche Auflagen zur Folge haben kann, dass auch es zu einer Versagung des Aufenthalts kommen kann.

Auch das prüft die zuständige Behörde selbst und wird einen entsprechenden Bescheid erlassen.

Jeder Bescheid muss mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen sein woraus auch hervorgeht in welcher Frist gegen diesen Bescheid Widerspruch oder Klage erhoben werden kann.

Die Bescheide haben aber trotz der Zurückweisung keine aufschiebende Wirkung und kann vorläufig vollstreckt werden.

Sollten die Behörden bisher nicht von selbst auf diesen Umstand gekommen sein, kann durch die Selbstmeldung und die daraus erfolgte Korrektur des Tatbestandes das Verfahren wesentlich günstiger verlaufen.

Nad26 
Fragesteller
 24.03.2017, 11:54

Hallo , vielen Dank für die Antwort . 
Könnten Sie bitte ein bisschen einfacher erklären ? Mit diesem Wortschatz bin ich noch nicht vertraut, und Google Translate macht leider keinen guten Job !

Danke nochmal.

Dein Vermieter sollte dir eine "Wohnungsgeberbestätigung" gegeben haben, beim Abschluß des Mietvertrages.

Der Vermieter kann der Wohnungsvermieter sein oder auch der Hauptmieter der Wohnung. Je nach dem, wer es ist, muß diese Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben.

Ein Formular für eine Wohnungsgeberbestätigung wirst du im Internet finden oder auch auf der Homepage deiner Stadt.

(Persönliche Erfahrung, meine Tochter hat sich auch Monate nach ihrem Umzug, innerhalb der Stadt, umgemeldet. Mit einer Wohnungsgeberbestätigung, die schon älter war. Es hatte, hier bei uns, keine Konsequenzen).

Es besteht nur die Meldepflicht. Gemeldet waren sie ja. Briefe sind auch angekommen? Einfach wieder ummelden ganz normal. Datum natürlich rückwirkend Anmeldung.

Nad26 
Fragesteller
 24.03.2017, 12:54

Hallo , vielen Dank für die Antwort .

Einige sind angekommen , und einige sind nicht , da mein Name am Briefkasten nicht geschrieben war .

Aber , wäre es nicht ein Problem , wenn der Mietvertrag am 01.07.16 unterschrieben ist ? ("rückwirkend Anmeldung" habe ich nicht verstanden) .

Vielen Dank nochmal !