Anhänger ummelden! Wie? Welche Unterlagen? persönlich?

2 Antworten

Der Anhänger kann von einer Dritten , mit entsprechender Vollmacht ausgestatteten Person durchaus umgemeldet werden. Das muß jedoch in dem Zulassungsbezirk ( Wegen dem Kennzeichen ) erfolgen wo der Hänger später auch läuft, also im für dich zuständigen kraftverkehrsamt oder zulassungsstelle des Landratsamtes. sowohl Vollmacht Deinem Perso mit aktualisierten Wohnsitz und Fahrzeugpapiere und Versicherungsbestätigung sind mitzubringen . Joachim

mit deiner vollmacht kann er den durchaus auch auf dich anmelden,braucht aber laut deinem wohnsitz auch augsburger kennzeichen,braucht eben alle papiere und versicherungsbestätigung