Gestern gekündigt worden in der Probezeit. Nun freigestellt. Darf ich dem Chef trauen?

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Vorab:

Du solltest Dir die Freistellungserklärung des Arbeitgebers unbedingt schriftlich geben lassen - oder zumindest einen Zeugen dafür haben.

Ein bösmeinender Arbeitgeber könnte sonst behaupten, Du wärst unentschuldigt er Arbeit ferngeblieben und für diese Zeit den Lohn einbehalten.

Zur Erklärung der Klausel:

Der Arbeitgeber darf - wenn es vertraglich vereinbart wurde oder er ein berechtigtes Interesse daran hat - den Arbeitnehmer bei einer Kündigung von der Erbringung der Arbeitsleistung freistellen: der Arbeitnehmer bleibt zu hause und erhält trotzdem sein Entgelt.

Wenn Du in der Zeit, in der Du nicht mehr für ihn arbeiten musst, anderweitig Geld verdienst (damit ist also nicht ein Zweitjob neben dem Hauptjob gemeint), wird dieses Geld auf den Verdienst, den dir der Arbeitgeber während der Freistellung weiterhin zahlt, angerechnet.

Außerdem werden Überstunden, auf deren Ausgleich Du eventuell noch einen Anspruch hast, mit der zeit der Freistellung verrechnet.

Was den Urlaub betrifft:

Wenn du noch Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber hast, darf er diesen ebenfalls auf die Zeit der Freistellung anrechnen - aber nur, wenn die Freistellung ausdrücklich als "unwiderruflich" erklärt worden ist oder der Arbeitgeber Dir ausdrücklich Urlaub "von .. bis .." in dieser Zeit erteilt hat.

Ist Die Freistellung als "widerrufbar" erklärt worden, oder fehlt eine solche Erklärung ganz, dann darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht anrechnen.

Urlaub, den Du noch beanspruchen kannst, muss dann ausgezahlt werden; das gilt auch dann, wenn der Urlaub zwar angerechnet werden kann (bei einer "unwiderruflichen" Freistellung), Du aber erkrankt bist und ihn deshalb tatsächlich nicht nehmen kannst.

Muss ich mir erst noch die Freistellung schriftlich geben lassen obwohl das doch durch meinen Arbeitsvertrag geregelt ist? 

Wenn ich mir also einen Krankenschein hole bis Ende der Kündigungsfrist muss er mir meinen Urlaub zusätzlich auszahlen?

@Chavez2012

Im Arbeitsvertrag steht ja nur, dass der Arbeitgeber das RECHT hat, Dich freizustellen; das ist also nicht schon die Freistellung selbst.

Wenn Du arbeitsunfähig krankgeschrieben bist, Du den Urlaub also nicht nehmen kannst, muss er ausgezahlt werden.

@Familiengerd

Danke! Wie viel Urlaubsanspruch habe ich wenn ich vom 01.08-09.09. diesen Jahres dort angestellt war, bei 20 Urlaubstagen pro Jahr?

@Chavez2012

Du hast Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Beschäftigungmonat, hier also für 1 Monat.

Bei 20 Tagen Jahresurlaub sind das 1,67 = 2 Tage (Bruchteile von mindestens 0,5 Urlaubstagen müssen aufgerundet werden).

@Familiengerd

Vielen Dank! Und um zu errechnen wie viel Geld ich für die 2 Urlaubstage kriegen müsste rechne ich doch einfach das monatliche Bruttogehalt durch 30 (Arbeitstage im Monat) mal 2 (Urlaubstage)aus, nicht wahr?

@Chavez2012

Der Rechenweg ist richtig.

Aber ein Arbeitsmonat hat keine 30 Arbeitstage, sondern im Durchschnitt 21,75 bei einer 5-Tage-Woche (Umrechnungsfaktor Woche auf Monat: 4,35).

Also: Monatsbrutto ./. 21,75 * 2= Entgelt für die zwei Urlaubstagen.

Du kannst ihm trauen.

Er verrechnet einfach deine Urlaubsansprüche, mit den 2 Wochen und wenn das nicht reicht, dann stellt er dich frei ....

Glaub mal, der treibt kein Schund, für den geht es dabei höchstens um Kleingeld und scheinbar ist er froh, dass du weg bist...

In der Probezeit darf ein Chef jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Er darf dich auch von weiterer Arbeit freistellen. Allerdings solltest du dir das schriftlich geben lassen. Auf mündliche Vereinbarungen würde ich mich hier nicht mehr einlassen. Die Sekretärin kann das tippen, sodass es für ihn kein Problem ist, dir dies schriftlich zu bestätigen!

kündigungen zum ende der probezeit sind nicht neu manche Ag machen dass mit schöner regelmässigkeit und fördergelder zu bekommen mir ist das auch schon passiert

Ich würde mir das schon schriftlich geben lassen. Wenn Du in der Zeit der Freistellung Geld verdienst, musst Du die melden und der Betrag wird vom Lohn abgezogen.