Kündigungsfrist bezahlt?

6 Antworten

Ja, so lange du dort arbeitest, bekommst du auch noch Geld. Für die Zeit, in welcher du unentschuldigt fehlst, bekommst du natürlich keinen Lohn - je nach dem wäre das in der Probezeit übrigens ein Grund für eine fristlose Kündigung und dann kannst du dein Zeug sofort zusammen packen und bekommst natürlich auch nur das Geld für die bis jetzt geleistete Arbeit. 

Hallo,

sicher bekommst du innerhalb der Kündigungsfrist weiterhin deinen Lohn, auch wenn der Arbeitgeber dich freistellen sollte.

Allerdings musst du auch bis zu dem Kündigungsdatum arbeiten (nicht bei Freistellung), sofern nicht noch Urlaubstage und / oder Plus-Stunden verrechnet werden könnten. Die Verrechnung ist aber keine Pflicht des AG.

Er kann verlangen, dass du deine volle Arbeitsleistung bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverhältnisses bringst. Urlaubsansprüche und Plus-Stunden werden dann mit der letzten Abrechnung ausgezahlt.

Dein unentschuldigtes Fehlen kann allerdings folgen haben. Eine dir entgegenkommende Regelung mit dem alten AG dürfte jetzt schwierig werden. Ggf. kann er dich jetzt auch fristlos kündigen und du bekommst kein Geld für die Zeit bis du den neuen Job anfängst, auch nicht vom Amt.

Während der Kündigungsfrist wirst Du weiter bezahlt. Mit unentschuldigtem Fehlen lieferst Du u. U. eine Vorlage für eine fristlose Kündigung, wenn Du dafür verantwortlich bist. Die Freistellung unter Fortzahlung des Lohns ist eine Option des Arbeitgebers. Da hast Du keinen Einfluss drauf.

Solange die Kündigungsfrist noch läuft, bist du ein normaler Arbeitnehmer. D.h. du bekommst dein Gehalt, musst aber auch deine Pflichten erfüllen, falls der Arbeitgeber nicht dich freistellt.

Durch deine Aktion heute hast du allerdings deinem Arbeitgeber einen wunderbaren Grund zur fristlosen Kündigung gegeben. Dann würdest du auch kein Geld mehr bekommen, also nur für die Arbeit bis gestern bezahlt werden.

In der Regel musst du nach einer Kündigung während der Probezeit noch die zwei Wochen bis zum Ende der Kündigungszeit deiner vereinbarten Arbeit nachgehen, und bekommst natürlich dein Entgelt bis zum letzten Tag.

Eine Freistellung  beruht auf einer freiwilligen Entscheidung des Arbeitgebers und es besteht für dich kein Anspruch darauf.

Wie der Arbeitgeber auf dein unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit reagiert, kann man nicht voraussehen, aber er wird bestimmt nicht darüber erfreut sein.