hfg inkasso, Zwangsvollstreckung
Hallo, ich habe eine Frage: Wer kennt die Firma hfg Inkasso GmbH oder hat schon Erfahrung mit der Firma gemacht. Ich hätte seit 2005 Schulden bei Ebay und diese müssten bezahlt werden. Ich verkaufe bei Ebay, bin sogar Top Verkäufer und habe keine Schulden bei Ebay. Ich habe schon mit Ebay gesprochen die wissen auch nichts davon. Ich weiß nur wenn man nicht bezahlt wird man gesperrt bis man bezahlt hat. Auch habe ich mit hfg gesprochen, aber die einzige Antwort die ich bekam war: Wir haben einen Titel gegen Sie und wenn Sie nicht alles auf einmal bezahlen können, dann machen Sie doch eine Ratenzahlung. Wir schicken Ihnen sofort die Unterlagen und Sie brauchen, dann nur noch unterschreiben. Was läuft hier falsch. Vielen Dank für eure Hilfe.
6 Antworten
Wir hatten auch mit denen zu tun und mussten leider zahlen, die haben uns ein Titel zugeschickt und auch in der Schufa ersichtlich.
Du könntest höchstens zur Bank fahren und mal nachfragen wegen deiner Schufa, wenn die dort nicht drinnen stehen, dann haben die auch nichts.
Würde mir aber trotzdem mal von denen das zukommen lassen =)
Wie hier bereits empfohlen :
Fordere von dem Inkassoalden eine Titelkopie ein
"...zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit bitte ich um Zusendung einer Titelkopie ..."
Nichttitlierte Forderung aus 2008 oder früher sind verjährt
p.s
Warum sollte ausgerechnet ein Inkassobüro nicht flunkern ???
Nimm das Schreiben, geh zu einem Anwalt - der kostet nicht die Welt.
Ich habe jetzt gerade gegoogelt....scheint eine Masche bei denen zu sein... http://www.gratisrecht.de/allgemeine-rechtsfragen/10291-volllsteckungstitel-laut-hfg-inkassso-gmb-betrug.html Google selbst mal... Weise die Forderung zurück...
Wenn EBAY sagt, daß du keine Schulden haßt, dann mußt du nichts zahlen. BASTA Die Inkasso versucht dich über den tisch ziehen. EBAY hätte schon selbst bei dir nachgefragt
Wenn die einen Titel haben, fordere diesen an und prüfe ob hier nicht eine Verwechslung vorliegt. Ist dies der Fall bleibt nur der Gang zum Anwalt (Vollstreckungsgegenklage).