Wer kennt die Firma " REAL INKASSO? "

9 Antworten

Einen Mahnbescheid sollte man auf keinen Fall ignorieren. Wenn die Einspruchsfrist ohne Einspruch verstrichen ist, kommt die Vollstreckung und damit der Gerichtsvollzieher mit dem Vollstreckungsbescheid.

Man kann da noch widersprechen, aber die REAL INKASSO hat zunächst einen vollstreckbaren Titel.

Es ist bei unseriöse Inkassobüros üblich, die Mahnschreiben im Betreff mit "Mahnbescheid" zu betiteln. Dabei sind das dann aber gar keine echten gerichtlichen Mahnbescheide, denn der echte Mahnbescheid kommt immer vom Amtsgericht (nicht vom Inkasso!) im gelten Umschlag und mit Postzustellungsurkunde.

Also: wenn das vom Inkassobüro kommt, dann ist das eine ganz stinknormale Mahnung und hat nichts mit dem Gericht zu tun.

Im Gegenteil ist es bei unseriösen Inkassobüros üblich, dass dort überhaupt gar kein Interesse an einer gerichtlichen Klärung besteht. Auch echte Mahnbescheide sind in solchen Fällen eher selten, wenn man so etwas aber doch mal in die Finger bekommt, muss man halt einfach nur auf dem beigefügten Formular den Widerspruch ankreuzen, unterschreiben und innerhalb 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Dann ist der Spuk auch schon vorbei, die Gegenseite kann dann nicht mehr den Gerichtsvollzieher schicken. Und wirklich vor Gericht klagen wollen sie ja sowieso nicht.

Man kann der Inkassobude so antworten, wie hier beschrieben:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Antwortbrief_gegen_ungerechtfertigte_Inkassoforderung

Ist ein im Massenninkasso tätiges Inkassobüro

Einen gerichtlichen Mahnbescheid oder nur ein Inkassoschreiben ?

Die vorgerichtlichen Inkassogebühren lassen sich bei geschickter Vorgehesweise leicht einsparen

Mehr Infos zur Forderung !

Nicht drauf reagieren. Mail abspeichern ,Archiveren. Erst wenn ein Brief kommt ,dann Reagieren. Mit Brief notfalls zum RA und das mit Ihm besprechen. Ärgerlich kostet ein paar Euro aber das sollte einem es wert sein wenn jemand nichts zu befürchten hat.

Aber HALLO, geht es Ihnen noch gut ? Der Brief ist doch schon da.*

*Da steht ein Mahnbescheid zur Debatte. Das von Jemandem der angeblich völlig unbekannt ist. Oder ist Ihnen nicht bewusst was nach Verstreichen der Einspruchsfrist nach einem MB folgt ? Danach kommt meistens der Gerichtsvollzieher, oder Vorher wenn nicht bezahlt wird Gehalts- oder Bank-Kontenpfändung.

@jockl

Ob es ein gerichtlicher Mahnbescheid ist oder nur ein Panik-Schreiben eines Inkassos, lässt sich hier noch nicht erkennen. Einfach so grundsätzlich nicht reagieren, ist aber immer der falsche Rat, da gebe ich dir Recht.

Auf EMails braucht man grundsätzlich nicht reagieren. Nichts andere sagt Weiler, wobei es spannend wäre, wieso er auf eine Mail tippt :-)