Hessische Schulpflicht bzw. Berufsschulpflicht nach dem neunten Schuljahr? o.o

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Hallo Bioapfel!

Hier ein Auszug aus dem HSchG:

§ 59 Dauer der Vollzeitschulpflicht (1) Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Jahre. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9. (2) Für Schülerinnen und Schüler, die das Ziel der Hauptschule nicht erreicht haben, kann auf Antrag der Eltern die Schulleiterin oder der Schulleiter die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr, das Staatliche Schulamt in besonderen Fällen um bis zu zwei weitere Jahre verlängern, wenn begründete Aussicht besteht, dass durch den weiteren Schulbesuch der Abschluss erreicht wird. (3) Für Jugendliche, die nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht (Abs. 1) weder eine weiterführende Schule besuchen noch in ein Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit von einjähriger Dauer eintreten, wird die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr verlängert.

§ 62 Beginn und Dauer der Berufsschulpflicht (1) Die Berufsschulpflicht beginnt nach der Beendigung der Vollzeitschulpflicht mit dem Ausscheiden aus einer Vollzeitschule und mit dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis. (2) Auszubildende, die in einem Ausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes stehen, sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. (3) Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der verlängerten Vollzeitschulpflicht für die Dauer von drei Jahren, längstens bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt. (4) Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit mit einem Umschulungsvertrag sind für die Dauer der Maßnahmen zum Besuch der Berufsschule berechtigt. Für die Teilnahme am Unterricht kann eine dem Aufwand angemessene Gebühr erhoben werden. (5) Die Berufsschulpflicht entfällt oder endet vorzeitig am Ende des Schulhalbjahres, wenn das Kultusministerium für bestimmte Gruppen von Berufsschulpflichtigen oder wenn das Staatliche Schulamt im Einzelfall feststellt, dass eine gleichwertige Ausbildung den Besuch der Berufsschule entbehrlich macht. (6) Die Berufsschulpflicht ruht für die Dauer des Wehr- und Zivildienstes oder eines freiwilligen sozialen Jahres. Sie kann für die Dauer des Besuchs einer Bildungseinrichtung ruhen; die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Gruß Navvie

Navvie  18.05.2012, 10:07

Steht doch alles drin. Und die Berufsschulpflicht steht im § 62 HSchG. Wo gibts da Verständnisprobleme?

die schulpflicht endet entweder mit dem 18. Lebensjahr oder aber, je nach Bundesland mit 9 oder 10 Jahren Schulbesuch. Bei uns in Rheinlandpfalz sind es 10 Jahre, was bedeutet, nach dem Hauptschulabschluss muss noch mindestens ein Jahr reguläre Schule besucht werden, sofern keine Ausbildung begonnen wird. Also keine eigenen Projekte.

Wenn Du statt Wikipedia das Thema mit Hessen und Schulpflicht gegoogelt hättest wärst Du auf die seite des Kultusministeriums gestossen.

http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?rid=HKM_15/HKM_Internet/sub/191/19120dad-f055-f901-e76c-d97ccf4e69f2,,22222222-2222-2222-2222-222222222222.htm

Dort steht, wenn man keine Ausbildung beginnt, ist die Schulpflicht 10 Jahre, Du musst also noch ein Jahr Schule dran hängen.

die schulpflicht gilt bis du 18 bist. mit dem tag könntest du die schule verlassen, egal welche du besuchst, ob das sinnvoll ist, ist die andere frage