Schulpflicht, mit 18 beendet?

10 Antworten

Hallo xXFreddoXx,

das Schlüsselwort hier ist "Volljährigkeit" (vgl. § 2 BGB <- Quelle!).

Mit der Volljährigkeit dürfen von nun an Sie alles entscheiden, was Sie tun und was nicht. Sie müssen niemandem mehr Rechenschaft ablegen (außer bei Straftaten, aber davon gehen wir jetzt mal nicht aus) und sind ein "erwachsener".

Somit können Sie auch entscheiden, eine Schule zu besuchen oder dies sein zu lassen.

Allerdings sollten Sie sich vielleicht fragen; "Was sind die Alternativen?" Da Sie wohl noch nicht gearbeitet haben, haben Sie weder Ansrpuch auf ALG I noch auf Hartz IV, d. h. am Ende werden Sie vom Sozialamt leben.

Unabhängig von der Volljährigkeit erlischt die Schulpflicht (in jedem dt. Bundesland) bei eintritt in die Berufstätigkeit. Angenommen Sie finden heute am Tag einen Arbeitsplatz können Sie sich mit diesem Arbeitsplatz von der Schule abmelden. Da Sie unter 18 sind benötigen Sie - im Moment noch - das Einverständnis Ihrer Eltern.

Aber Sie sollten, wie oben bereits erwähnt, in die Zukunft sehen. Was kann man mit einer abgebrochenen Schulbildung werden? Automechaniker und Friseur, mehr aber auch nicht, da man selbst bei der Müllabfuhr eine abgeschlossene Schulausbildung braucht.

Nochmal kurz und knapp: Mit der Völljährigkeit können Sie tun und lassen, was Sie wollen. Sie brauchen auf nichts und niemanden mehr zu hören! Die Quelle ist § 2 BGB in Verbindung mit der Definition der Volljährigkeit.

Gute Antwort. Nur dIe Aussage mit der Berufstätigkeit ist nicht korrekt. In einigen Bundesländern - darunter Niedersachsen - gibt es in der Tat Schulpflichten von 12 Jahren. Das kann dann in 9 Jahre Vollzeitschule und 3 Jahre Beruffschule unterteilt werden, d.h. nach Haupt- oder Realschulabschluss kann eine Ausbildung mit Berufsschule gemacht werden.

Unter 12 Schuljahren kann dann aber - auch nicht mit Einwilligung der Eltern - eine Arbeitsstelle ohne Berufsschule angenommen werden.

Aber in jedem Fall endet die Schulpflicht mit der Volljährigkeit.

das Schlüsselwort hier ist "Volljährigkeit" (vgl. § 2 BGB <- Quelle!). <

Die Schulpflicht hat mit der Volljährigkeit überhaupt nichts zu tun. Die Volljährigkeit im BGB bezieht sich auf die Geschäftsfähigkeit.

Dass man ab 18 keine Schulpflicht mehr hätte (am besten noch bundesweit, wie der Kollege weiter unten behauptet) ist kompletter Unsinn. Das ist schon deshalb falsch, weil man im Rahmen einer Berufsausbildung berufsschulpflichtig ist; auch wenn man schon 50 Jahre alt wäre. Das einzige was man ab 18 machen darf, ist sich selbst eine Entschuldigung zu schreiben.

Die Dauer der Schulpflicht ist von Land zu Land unterschiedlich und im jeweiligen Schulgesetz geregelt. Sie richtet sich meistens nach "Schulbesuchsjahren" und nicht nach Alter. Nicht jeder fängt mit der Schule mit 6 Jahren. Man will den Kindern die Chance geben, einen Abschluss zu ergattern und deshalb kann man nicht "eindeutig" regeln, mit 18 ist die Pflicht zu Ende. Es gibt zu viele Sonderfälle.

Ist trifft zwar zu und auch verständlich, zunächst einmal mit Schule abgeschlossen zu haben.

Aber du wirst vom weiteren "Schulbankdrücken" auch wenn du bereits über 18 bist, nicht herumkommen sobald du eine Ausbildung beginnen solltest.

Mit 18 ist man nicht mehr schulpflichtig. Eine Quelle dazu gibt es nicht, es gibt aber auch keine Quelle die das Gegenteil behauptet. Die von dir verlinkte Quelle richtet sich an Kinder/Jugendliche - Menschen über 18 sind von den ganzen Zeug nicht betroffen.

Aber um ganz sicher zu gehen frag doch einfach mal deinen Lehrer oder Direktor oder im Sekretariat - die wissen das alle ganz genau :)

Die Schulpflicht wird in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt.

http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg4.htm#abschnitt3

Für die Schulpflicht allgemein heißt es da in §64:

Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30.September vollenden werden. 2 Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 3 Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

und in §65

Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.

Das heißt es kommt auf den zeitlichen Abstand zum Beginn an, und nicht darauf das man 12 Jahre "voll hat". Ist diese Zeit abgelaufen, dann endet die Schulpflicht auf jeden Fall. Es gibt aber auch andere Gründe für das Ende der Schulpflicht. Die Volljährigkeit hat so erstmal nichts mit der Schulpflicht zu tun.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Als Schulpflicht bezeichnet man die gesetzliche Verpflichtung für Kinder, 
ab einem bestimmten Alter, für Jugendliche und Heranwachsende 
bis zu einem bestimmten Alter, eine Schule zu besuchen. 
Diese muss im Fall der Minderjährigkeit der Schulpflichtigen durch die 
Erziehungsberechtigten (meist die Eltern) umgesetzt werden

und ab 18 bist du selber für dich verantwortlich^^ sofern nicht entmündigt :-)