Nicht mehr Schulpflichtig nach einem Jahr BBS?
Guten Morgen liebe Community,
ich besuche derzeit eine Berufsschule. In meiner Klasse ( erstes Lehrjahr ) ist eine 16 Jährige, die neun Jahre auf eine Allgemein bildende Schule ging, ihren Hauptschulabschluss hat und jetzt, wie gesagt, seit einem Jahr zur BBS geht.
Unsere Lehrerin sagte, dass sie damit ihre Schulpflicht erfüllt hat hier in Niedersachsen, aufgrund von dem einem Jahr Berufsschule.
Stimmt das? Muss sie ab diesem Sommer quasi nicht mehr zur Schule?
Mit freundlichen Grüßen
Nicishaddix
3 Antworten
https://service.niedersachsen.de/detail?pstId=8665505
Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12 Schuljahre. Sie gliedert sich in die mindestens neunjährige Vollzeitschulpflicht im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Im Anschluss wird die Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder berufsbildenden Schule oder für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule erfüllt. Sie kann im Einzelfall auch verkürzt werden.
Wie lauten diese Einzelfälle?
Keine Ahnung. Der Link mit weiteren Informationen steht in der ersten Zeile.
"Dauer der Schulpflicht
Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach Ihrem Beginn.
Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig."
Sie muss also weiter zur Berufsschule gehen.
https://www.rlsb.de/themen/schueler/schulbesuch/schulpflicht
Ja das stimmt. Sobald die Schulpflicht erfüllt wurde, muss man ''quasi'' nicht mehr zur Schule.
Die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflichtzeit beträgt zehn Jahre.
Entschuldigung, ich hatte an NRW gedacht^^''
Das schulrecht in Deutschland ist ein Dschungel
Nicht nur das. Auch die Abschlüsse.
Die sind inzwischen relativ gut vergleichbar. Allerdings sind die Wege dahin vielen Leuten nicht gut bekannt
In Niedersachsen sind das 12 Jahre