Herstellungskosten neue Wohnung?
Hallo,
angenommen wir haben in einem Mehrfamilienhaus einen grossen Raum, der nicht benutzt wurde bzw. als eine Art Lagerraum für unsere Sachen gilt. Wenn wir aus eigener Kraft da eine Wohnung draus machen wollen, mit wenig Aufwand, vermieten sie und geben den Mietvertrag mit Steuererklärung ab, will die Finanzamt genaue Herstellungskosten sehen? Wir werden dass wenn überhaupt aus eigener Kraft machen mit z. T. übrig gebliebenen Baumaterialien.
4 Antworten
Ihr benötigt vermutlich eine Baugenehmigung für die Nutzungdänderung. Es sei denn, der Raum war früher eine Wohnung.
Die entstandenen Kosten abzusetzen ist ja euer Interesse, da FA interessiert sich für die Verträge und Eigentumsverhältnisse.
Übrigens: es kann passieren, dass dich der Vermieter über euer Geschenk freut. Sichert euch ab.
natürlich kann - und wird - das Finanzamt eine Aufstellung der Kosten und die Belege dafür verlangen. Schließlich geht es auch darum, was sofort als Werbungskosten angesetzt werden kann und was über die AfA abgeschrieben wird.
Kann man überhaupt einen einzigen Raum zu einer Wohnung umbauen? Was ist mit Strom- und Wasserleitungen, mit den Abflüssen; mit den sanitären Anlagen überhaupt? Bringt man denn eine Kochnische, eine Dusche und ein WC unter?
kostenlose Steuerberatung gibt es hier nicht, das ist unterlaubte Steuerhilfe. Da hilft nur der Gang zum Steuerberater.
Das Problem könnte sein, dass ihr diesen Raum nicht einfach zu Wohnraum umbauen könnt. Dafür braucht ihr eine Baugenehmigung und müsst ggf. eine Nutzungsänderung beantragen.
Erst einmal muss dieser "Umbau" genehmigt werden. Man kann nicht einfach einen Lagerraum zu einer Wohnung ausbauen.
Ist der Raum für Wohnzwecke überhaupt geeignet?
Die Leitungen etc sind vorhanden. Da kann man problemlos ein Apartment draus machen, ist gross genug. Wenn wir das selbst machen, kann ich meine Eigenleistung doch nicht ansetzen? wenn wir z. B. keinen Handwerker dafür brauchen um eine Dusche einzubauen etc.