Vermietung an Kind - Untervermietung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen Blödsinn schreiben die Leute! Natürlich kann dein Sohn auch eigene Einkünfte erzielen.
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Du brauchst für ihn lediglich einen Ergänzungspfleger. Wenn es sich dann immer noch rentiert (der EP will ja auch was verdienen), ist der Gedanke an sich nicht schlecht. Man muss halt nur aufpassen, dass der Vertrag wie unter fremden Dritten durchgeführt wird.

Dein Sohn ist zwei Jahre alt und somit noch nicht geschäftsmündig! Das sollte dir aber der Hausverstand sagen.

Die Siemens AG kann sich auch nicht selber vertreten und benötigt deshalb einen Vertreter. Kann nun die Siemens AG nach deinem "Hausverstand" Wohnungen vermieten?

Dein Sohn ist mit Zwei Jahren noch nicht geschäftsfähig. Er dürfte also weder selber mieten noch vermieten. Das wird sicher nicht klappen. Aber zur Sicherheit würde ich mal direkt beim Finanzamt an fragen ob es nicht eine Andere Möglichkeit gibt etwas zu sparen....

Hervoragende Idee!! Ruf beim Finanzamt an und frage nach, wie du Steuern sparen kannst! Vielleicht musst du dann auch nie wieder Steuern zahlen, wenn du nett zum Bearbeiter bist... . Möglicherweise gibt es den Beruf Steuerberater aber auch deswegen, weil das Finanzamt aus Prinzip nicht versucht, möglichst WENIG Steuern festzusetzen.

Nur ganz kurz. Lasse es doch auf einen Versuch ankommen. Aber schon der Versuch wird als versuchte Steuuerhinterziehung Folgen nach sich ziehen. Seitens des zuständigen FA wird eine besonders grosse Lupe auf Dich gerichtet sein.

Ich sehe hier keine Steuerhinterziehung. Welche Steuer wird denn hinterzogen?

Ob Ergänzungspfleger .. bin ich nicht sicher. Man kann sehr wohl das Vermögen von Kindern verwalten ohne Dritte hinzuziehen zu müssen. 

Ja .. Steuererklärungspflichtig wird auch ein Kind mit eigenem Einkommen, wenn nur Zinseinnahmen mit Abgeltungssteuer, muss man nicht, aber würde Geld verschenken, wenn man keine Erklärung abgibt.

Hier verstehe ich nur das Steuersparmodell nicht ... wenn Sohn der Mieter ist, muss er Miete bezahlen und Einkommen des Vermieters ERHÖHT sich ... während Ausgaben des einkommenslosen Kindes keine Vorteile bringen würden. Andersrum wäre es denkbar und üblich: Wohnung wird überragen (Schenkung grosser Freibetrag bis 400k steuerfrei), dann erzielt der Sohn die Einkünfte bei Vermietung an Dritte .. und zahlt vermutlich gar keine Steurn. Vorraussetzung: Übertragung unwiderruflich, Einkommen fliesst dem separat verwalteten Vermögen des Kindes zu.