Bei Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsunfähigkeit und Mieteinnahmen, müsste ich Steuern zahlen?

6 Antworten

Für die Vermietung füllst du die Anlage V der Einkommensteuererklärung aus. Dabei werden alle Mieteinnahmen ( Kaltmiete + umgelegte Nebenkosten) den Ausgaben ( Betriebsnebenkosten, Abschreibung, Zinsen, falls du zur Finanzierung ein Darlehen aufgenommen hast ...) gegenübergestellt.

Der daraus sich ergebende Betrag ist an sich steuerpflichtig, wenn dein Einkommen insgesamt ( inklusive dem zu besteuernden Anteil der Erwerbsminderungsrente) den Grundfreibetrag ( 8.820 €) übersteigt.

Ob in deinem Fall am Ende tatsächlich Steuern nachzuzahlen sind, kann man hier nicht abschätzen, da wir weder das Jahr des Renteneintritts ( entscheidend für die Höhe der Besteuerung der Rente) noch die abzugsfähigen Werbungskosten im Rahmen der Vermietung kennen.

Der Grundfreibetrag beträgt 8.820 Euro pro Person und Steuerjahr.

Für die Behinderung gibt es nochmal 570 Euro obendrauf.

Alles, was über 9390 Euro liegt, wirst Du versteuern müssen.

Renten sind steuerpflichtig.

Stimmt das?

Nein.

In der Anlage V sind ALLE Geldzuflüsse, welche die Immobilie generiert zu erfassen (Seite 1).

Dies beinhaltet die Kaltmiete und die Nebenkosten.

Auf der zweiten Seite, werden dann ALLE Ausgaben aufgelistet, inkl. jene welche der Mieter durch seine Nebenkosten bezahlt hat.

Dazu kommen auch solche, die nicht umgelegt werden dürfen (z.B. Vermieter-Rechtsschutz) und die Abschreibung auf das Objekt sowie evtl. Darlehenszinsen.

Die Umlagefähigkeit einer Position ist steuerlich irrelevant. Es gilt § 11 EStG. Du musst alles was zufließt erfassen, ebenso wie alles, das abfließt (außer Tilgung).

Bei Vermietung musst Du eine Anlage "V" bei der Steuererklärung abgeben. Darin wird eine vereinfachte EÜR durchgeführt.

Da anzunehmen ist, dass Deine Rente nur zu einem Teil zu versteuern ist (Ertragsanteil) und Du bei den Mieteinnahmen auch noch die Kosten (z.B. Abschreibung der Wohnung) abziehen kannst, dürften keine Steuern zu zahlen sein.