Sind Renovierungskosten für eine zu vermietende Whg von der Steuer absetzbar?

4 Antworten

Wann wollt ihr die Wohnung vermieten? Wenn das in naher Zukunft ist und ihr schon wisst, ab wann die ELW vermietbar ist, könnt Ihr schon eine Vermietungs-Anzeige schalten. Denn bei einer normalen Vermietungsanzeige rechnet auch der Interessent mit einer 3monatigen Kündigungsfrist, die wenn er in einer Mietwohnung lebt, auch einhalten muss.

In dieser Zeit müsste eure Wohnung schon fertig renoviert sein, denn in dieser Zeitspanne ist das doch normalerweise zu schaffen. Ansonsten gilt was die Wiso-Steuersoftware angibt.

Wenn sie der Einkommenserzielung dienen ja.

Die Beweispflicht liegt bei Euch. Es ist doch auch möglich eine Wohnung im unrenovierten Zustand zu bewerben und gleich mit anzugeben, dass bei der Renovierung Wünsche der Mieter berücksichtigt werden können. Selbst wenn sich kein Interessent meldet, habt Ihr den notwendigen Nachweis für die Behörden.

man kann sich ruhig zeitlassen mit der Renovierung, ein gesonderter Nachweis ist nicht nötig. Probleme gibt´s nur wenn die Wohnung nie vermietet wird und irgendwann selber genutzt wird.