Welche steuerlichen Nachteile ergeben sich wenn man eine Wohnung nicht mehr vermietet, abgesehen davon das weniger abgesetzt werden kann?
Ich besitze in einem Mehrfamilienhaus 2 Wohnungen von denen ich eine selbst nutze. Mein Mieter wird in absehbarer Zeit ausziehen und ich plane die Wohnung nicht mehr zu vermieten und als Büro und Arbeitswohnung selbst zu nutzen. Ich würde gerne vorher wissen, welchen Einfluss dies auf die Steuervorauszahlung hat da keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mehr entstehen. die Wohnugn weiter zu vermieten lohnt sich in meinem Fall kaum, da über die Hälfte der Nettomiete vom Finanzamt aufgefressen wird. Vielleicht ist / war jemand von Euch in einer ähnlichen Situation und kann mir einen Tipp geben. Vielen Dank!
6 Antworten
Wenn du bisher positive Einkünfte aus V+V hattest (Mieteinnahmen überstiegen die Werbungskosten) und diese zukünftig nicht mehr gegeben sind, dürften sich steuerlich im Endeffekt keine Nachteile sondern eine niedrigere Einkommensteuer ergeben.
Folglich wäre zu empfehlen, dies dem FA entsprechend formlos mitzuteilen (... meine Vermietungseinkünfte betragen 2015 nur noch ca xy € und ab 2016 = 0 €) und die Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen zu beantragen.
"Handwerker-Lohn" usw kann ab dem Zeitpunkt der fehlenden Vermietungsabsicht nunmehr unter den Voraussetzungen des § 35a EStG (auch von "Privatleuten") berücksichtigt werden.
1. Wenn Du nicht selbständig bist, warum brauchst Du dann ein Büro/Arbeitswohnung.
2. Wenn Du die Wohnung selbst nutzt, ohne das es dafür einen Grund für die Abzugsfähigkeit der Kosten gibt (z. B. Selbständigkeit), dann gibt es keine steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.
Der Stundenlohn ist weiter anzusetzen bei der EKStErkl.
Nur die Gesamtkosten sind nicht umlegbar -weil keiner da ist.
Wenn es da sonst keine weiteren haken mehr gibt fahre ich ohne Mieter besser.
Selbst wenn deine Angabe stimmt, dass 'mehr als die Hälfte der Nettomiete vom Finanzamt aufgefressen' wird, fährst du ohne Mieter nicht besser. Du hast weniger Einnahmen,
Bist du selbständig und nutzt diesen nicht vermieteten Teil für deine selbständige Tätigkeit? Dann könntest du die Kosten hierfür absetzen,wenn das Büro räumlich getrennt und extra begehbar bzw betretbar wäre und müsstest um einiges weniger EKSt zahlen
Ich bin nicht selbstständig und betreibe auch kein Kleingewerbe. Die Wohnung ist koplett eigenständig und verfügt über getrennte Wasser-, Gas- und Stromzähler.
Okay. Je nachdem wie hoch die Ausgaben waren, kann es sein dass du insgesamt weniger Steuern zahlst (bei niedrigen Ausgaben oder wenn du in eine niedrigere Progressionstufe fällst)
Ist es in deiner Gemeinde/Stadt/Wohngebiet erlaubt Wohnraum als Büro zu nutzen? Muß du einen Umnutzungsantrag stellen? Beim Bauamt erkundigen.
Keine Einkünfte - keine Steuern zahlen . [ Was die Leerräume betrifft ] .
GebäudeVers. und -Haftpflicht ummelden nicht vergessen .
Zu 1. Die genannten Verwendungszwecke waren beispielhaft, ich hätte auch schreiben können, dass ich 60 qm Ankleiderzimmer daraus mache. Gegenfrage, warum brauchen Leute eine Garage obwohl sie kein Auto oder Motorrad haben?
Zu 2. Bedeutet also ich spare mir den Verwaltungsakt + Steuervorauszahlung und kann dafür z.B. keinen Lohnstundenanteil von Handwerksrechnungen mehr absetzten? Wenn es da sonst keine weiteren haken mehr gibt fahre ich ohne Mieter besser.