Hermes Versand verklagen?

9 Antworten

Teile das dem Versender mit.

Nur DER ist Vertragspartner von Hermes.

Nur weil du nicht zuhause warst, heißt es doch nicht, dass es der Fehler von Hermes ist. Du rufst dort an, dann nimmst du den hinterlassenen Schein (wir waren da, Sie aber nicht) und holst dein Paket ab oder frägst um erneute Lieferung?

So schwer ist das doch nicht.. Selbst wenn du klagst - wofür? Gegen was? Du würdest dir nur sämtlichen Stress und unnötige Kosten auf dich ziehen.. Verlieren würdest du sowieso..

Inwiefern soll sich das "lohnen"? Ich bin mir ziemlich sicher, dass es absolut keinen Sinn macht, aber wenn Du heiß bist, geh zu einem Anwalt.

Du kannst prinzipiell immer jemanden verklagen, wenn es dir in den Sinn kommt. Ob dabei was rüberkommt, bleibt dahingestellt.

Zunächst mal dürfte es schwierig sein, da du nicht der Auftraggeber des Paketes warst und damit keine Vertragsbeziehung zwischen dir und Hermes besteht.

Weiter benötigst du dafür das Einverständnis deiner Erziehungsberechtigten. Du bist mit 17 nur beschränkt geschäftsfähig.

Auf was willst du Hermes verklagen? Auf Schadenersatz für ein nicht ausgeliefertes Paket, das dann eben 3 Tage später ankommt?

Der einfachste Weg ist, mit dem Verkäufer der Ware Kontakt aufzunehmen und diesem den Sachverhalt mitzuteilen. Dieser ist der Auftraggeber von Hermes.

Ich würde dir auch raten, etwas vorsichtiger mit Anschuldigungen zu sein. Hier bist du schnell beim Straftatbestand der üblen Nachrede angelangt.

ich würde jetzt gerne Hermes verklagen

Wegen was denn? Vielleicht hat sich einer der Nachbarn als Du ausgegeben und dem Boten gesagt: "Das Paket nehme ich nicht?" Vielleicht hat der Bote auch einfach nur eine falsche Taste auf seinem Minicomputer gedrückt? Rufe bei Hermes an und bitte um eine erneute Zustellung oder laß das Paket beim nächsten Hermes-Shop zur Abholung hinterlegen. Eine Klage ist doch vollkommen nutzlos, denn davon bekommst Du dein Paket auch nicht schneller. Löse Probleme, anstatt sie noch komplizierter zu machen. Und wenn überhaupt, dann müßte nach meinem Verständnis sowieso der Absender eine Klage anstrengen, denn er ist der Vertragspartner des Paketdienstes, weil er die Zustellung in Auftrag gegeben hat.