Hermes ... Quittung inkl. 19% Mwst. aber nichts ausgewiesen

4 Antworten

Auch hier noch einmal: Auf dem Papendeckel der Bücher wo dieses Gesetz drin ist, da steht UMSATZSTEUER drauf!

Die MEHRWERTSTEUER war ein historischer Vorgänger. Ich habe nicht geprüft, aber ich meine aus Wilhelminischer Zeit. Da kam es wohl immer wieder zu Doppelbesteuerungen. Wobei das System deshalb abgelöst wurde.

Außerdem ist die Definition von Mehrwert folgendes: Der von einem Beschäftigten geschaffene Wert der Produkte abzüglich dem, was dieser bekommt um seine Arbeitskraft zu erhalten. Lustiger Weise nennt sich das dann Reproduktionsarbeit und meint die Wiederherstellung der Arbeitskraft.

BITTE BITTE UMSATZSTEUER.

Übrigens warte ich immer noch auf den Tag, an dem das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigert, weil auf der Ausgangsrechnung MwSt steht. Und das Finanzamt hätte korrekt gehandelt!

@Dirk-D. Hansmann

Das wäre ja mal lustig. Wie können wir sie darauf bringen?

@blackleather

Verweise auf Österreich. Meines Wissens haben die das Wort "Mehrwertsteuer" verbannt.

Wer sagt der EU, dass sie die Mehrwertsteuersystemrichtlinie umbennen soll?

@Meandor

Ein System ist was anderes als eine Steuer. Oder etwa nicht? Auch die deutsche Umsatzsteuer ist aus dem System der Mehrwertsteuer hervorgegangen. Was hat das jetzt also mit den EU-Richtlinien zu tun? Ich würde sagen: Nichts.

@Dirk-D. Hansmann

Mwst. wird sich nie ändern und tut hier NULL zur Sache!

@chgs2011

Nein? Muss meine seine Unwissenheit wie ein Schild vor sich hertragen? Geh mal in einen Laden und kaufe ein Mehrwertsteuergesetz. Sie dürfen zwar den Hinweis bringen, dass es keins mehr gibt. Aber sie dürfen Dir ungefragt kein UStG verkaufen. Und wenn ein Begriff nur was ähnliches sagt, dann ist er nicht gleichbedeutend.

@Dirk-D. Hansmann

Das ist - laut unserem Dozenten - schon etliche Male vorgekommen. Die strikte Auslegung des §15 wird zunehmend durchgesetzt. Da ist einfach noch zu viel zu holen.

@Kleinalrik

Und - lassen die Leute es sich bieten?

@Kleinalrik

Danke für den Hinweis! Dogmatische Auslegung, keine Frage, kann man nichts machen. Vielleicht öffnet es aber auch denen die Augen die mit Steuerrecht nichts zu tun haben, obwohl sie sollten. Wie gesagt: Meinen herzlichen Dank für die Information!!

@blackleather

Du meinst, lassen die Leute es sich bieten, dass geltendes Recht gegen sie angewandt wird?

Ich denke, die können sich das nicht aussuchen.

@Kleinalrik

Ja, das meine ich. Klar können die sich nicht aussuchen, was da wörtlich im Gesetz steht. Aber die beliebte "teleologische Erweiterung" bei Auslegung des Gesetzes, die können sie z.B. vor dem FG einfordern.

Ich jedenfalls hätte mal voll Bock auf so ein Verfahren. Ich schreibe im Geiste schon an der Klage.,, XD

Nehme an, dass Du die Buchhaltung außer Haus erledigen lässt,

und "im Rahmen der Automatischen Verbuchung" wird dann mit dem automatischen Verbuchungsvorgang die 19% MWSt. als Vorsteuer verbucht,

und dadurch wird dann die Zahllast der abzuführenen Umsatzsteuer um den Wert des Vorsteuerbetrages reduziert ausgerechnet = abgesetzt(Saldo-Betrag auf dem Vorsteuerkonto).

Vorausetzung ist dabei das Du zur MWSt. optioniert hast, bei der Gewerbe-Anmeldung!

Ich möchte NUR wissen, warum auf den Quittungen steht "inkl. 19% Mwst" aber darunter Netto = Brutto und enthaltene Mwst = 0 EUR!!!!!!!!!

Heißt für mich, ich kann diese NICHT absetzen!

@chgs2011

Im Zweifelsfalle brauchst Du nur mal eben beim FA anrufen und fragen ob HERMES steuerbefreit ist.

Ein Beleg-Ausdruck-FEHLER könnte es ja auch mal sein.

Wo liegt das Problem? Du kannst dich doch auf § 33 Satz 1 Nr. 4 UStDV berufen. Oder sind die Versandkosten deiner Pakete so teuer, dass sie den dort angegebenen Rahmen sprengen?

Einwandfreie Antwort!

Ich möchte NUR wissen, warum auf den Quittungen steht "inkl. 19% Mwst" aber darunter Netto = Brutto und enthaltene Mwst = 0 EUR!!!!!!!!!

Heißt für mich, ich kann diese NICHT absetzen!

@chgs2011

Das kann dir wohl nur Hermes beantworten. Klingt für mich nach einem fehlerhaften Beleg. Es kann/sollte nur eines von beiden draufstehen.

Als Händler bist du Vorsteuerabzugsberechtigt und kannst bei der jeweiligen Abrechnung mit dem Finanzamt die Mwst abziehen. Ausrechnen kannst du es ja selbst.

Ich möchte NUR wissen, warum auf den Quittungen steht "inkl. 19% Mwst" aber darunter Netto = Brutto und enthaltene Mwst = 0 EUR!!!!!!!!!

Heißt für mich, ich kann diese NICHT absetzen!

@chgs2011

Dann rede mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim FA und frag, was er noch akzeptiert und was nicht mehr.