Privatversand - wer haftet, wenn Versender anderen Paketdienst verwendet als vereinbart?

5 Antworten

Wenn du und die Gegenseite schriftlich vereinbart habt, das die Sendung mit DHL versendet wird, dann aber ein anderes Unternehmen damit beauftragt wird, haftet der Versender.

Aber Hermes ist nicht schlechter als DHL. Es ist halt nur günstiger. Das was hier dann noch zu tragen kommt, ist die Ersparnis der Versandkosten. Diese Differenz kann vom Empfänger zurück gefordert werden, wenn, wie gesagt, schriftlich DHL als Lieferservice beauftragt werden soll

Zur Frage "Hermes ist nicht schlechter als DHL" siehe bitte meinen Kommentar weiter unten.

Wenn sich der Versenden / Verkäufer nicht an die Abmachungen im Kaufvertrag hält, etwa nicht vereinbarten Paketdient nimmt, haftet er auch für eventuelle Folgen, wie Verlust.

Und warum Du DHL vorschrieben hast, geht den Versender nichts an. Wenn dem Versand mit DHL nicht genehme ist kann er fragen ob er Hermes nehmen darf. Aber er darf es nicht selber in Abänderung des Kaufvertrages tun.

Wer sagt denn, das Hermes schlechter ist?

Du ?

Ich auch !

Meine Pakete hängen auch seit Donnerstag im verteilzentrum (wohlgemerkt in meiner Stadt!)

Zu Weihnachten Verzögerung, ok - aber garnicht zugestellt finde ich schon armselig!

@Repwf

Hermes brauch länger und sind schlechter, ich habe mal was über Facebook verschenkt und dies auf Kosten des Käufer das allererste mal in meinem Leben mit Hermes versendet und direkt verschwunden. 1 Monat hat das hinundher mit denen gedauert.

Das war ja nich die Frage. Ich will DHL weil ich mit denen eine Vereinbarung habe über die Zustellung.

Ich sollte erwähnen, dass ich seit fast 25 Jahren in genau dieser Branche tätig bin und mittlerweile für vier der großen Dienstleister tätig war. Die strukturellen Probleme bei Hermes, die wohl nur durch Investitionen und Lohnerhöhungen (bei gleichzeitigem Verlust des Preisvorteils) gelöst werden könnten, sind aber nicht nur Insidern bekannt.

Hermes kommt bisher damit durch, da es in der Regel der Empfänger ist der leidet, während der Versender den Dienstleister auswählt (und zuerst auf den Preis schaut...)

@Martintre

Das war ja aber hier nicht Frage. Es steht jedem zu den Paketversender seiner Wahl zu verlangen. Die Gründe sind egal. Wie schon geschrieben, wenn der nicht mit DHL versenden kann, muß der den Käufer im Einwilligung oder eine andere Versendungart frage.

@Duritiam

Das war schon auch die Frage (muss ich wissen - die war ja von mir...)

Hab' mich mittlerweile anderweitig klug gemacht. Da bei Privat/Privat-Verkäufen der Empfänger mit der Übergabe des Versenders an den Transportdienstleister die Haftung übernimmt (§ 447(1) BGB), sollte die wahl des Paketversenders nicht dem Verkäufer überlassen werden.

Wenn der Empfänger einen Transportdienstleister festlegt und der Versender sich nicht daran hält, haftet Letzterer nach § 447 (2) für den daraus entstehenden Schaden. Dabei ist schon wichtig zu wissen, dass Hermes objektiv schlechter ist als DHL - dies erleichtert in einer rechtlichen Auseinandersetzung die Argumentation.

@Martintre

Deine rechtlichen Kommentar stimmen so weit. Aber welcher Paketdienst besser oder schlechtet ist, kannst Du nicht beurteilen.

Also den Preisunterschied kannst du auf jeden Fall vom Absender verlangen. Bei Ebay würde sojemand auch von mir eine schlechte Bewertung bekommen, alleine weil Ich so Dumpingtransportdienstleister wie Hermes nicht unterstütze. Und DHL ist im Durchschnitt auch schneller.

Habt ihr DHL namentlich festgelegt oder nur „normalen Paketdienst“ ?

DHL

@Martintre

Dann ist der Versender derjenige der quasi „Vertragsbruch“ begangen hat - also sein Problem