Herabgruppierung bei Stellenwechsel?

3 Antworten

Es kommt nicht auf deine Person, sondern auf die Bewertung der neuen Stelle an. Je nachdem, welche Gruppe das ist, bekommst du das entsprechende Geld.

Wenn deine neue Stelle nicht der Entgeltgruppe 6 entspricht, ist natürlich eine Herabstufung möglich. Und dann greift auch keine Besitzstandswahrung.

Aber wer bewirbt sich schon auf eine Stelle, auf der er weniger verdient?

Wenn die neue Stelle bewertet ist, mit der entsprechenden  E Gruppe ausgeschrieben wurde und du bewirbst dich, solltest du damit rechnen. 

Gibt es keine offizielle Stellenbewertung, schwierig und mit Vorsicht zu genießen. Den Personalrat einbinden!