Interner Stellenwechsel AVR?
Hallo zusammen,
Ich war bisher in einer Einrichtung als unqualifizierter Mitarbeiter tätig. Nun habe ich nebenberuflich studiert und aufgrund meines Abschlusses einen internen Stellenwechsel als Fachkraft angeboten bekommen. Ich bin in AVR 8a Stufe 3 eingruppiert und würde im kommenden Jahr in Stufe 4 übergehen.
Die neue Stelle ist mit EG 12 ausgeschrieben. Was passiert mit meiner bisherigen Verweilzeit von 3 Jahren in Stufe 3? Wird diese automatisch übernommen? Es bleibt der selbe Einsatzort, nur der Aufgabenbereich ändert sich...
Freue mich über Antwort.
LG
1 Antwort
Nachtrag: Sorry, ich hatte mich verlesen. Ich lasse es trotzdem mal stehen, vielleicht hilft es dennoch weiter.
Bei VKA und beim Bund bleibt die Stufe, aber die Laufzeit wird nicht übernommen, ob das bei der Diakonie so ist, weiß ich nicht.
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In Fällen, in welchen Beschäftigten aufgrund einer Änderung ihrer Tätigkeit ab 1.3.2014 (Bund)/1.3.2017 (VKA) eine höher bewertete Tätigkeit übertragen wird, gilt ab dem 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) die stufengleiche Höhergruppierung. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die in der Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit wird hingegen nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet