Interner Stellenwechsel AVR?

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Nachtrag: Sorry, ich hatte mich verlesen. Ich lasse es trotzdem mal stehen, vielleicht hilft es dennoch weiter.

Bei VKA und beim Bund bleibt die Stufe, aber die Laufzeit wird nicht übernommen, ob das bei der Diakonie so ist, weiß ich nicht.

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In Fällen, in welchen Beschäftigten aufgrund einer Änderung ihrer Tätigkeit ab 1.3.2014 (Bund)/1.3.2017 (VKA) eine höher bewertete Tätigkeit übertragen wird, gilt ab dem 1.3.2014 (Bund) bzw. 1.3.2017 (VKA) die stufengleiche Höhergruppierung. Die Beschäftigten behalten dadurch die bereits in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe. Die stufengleiche Höhergruppierung gilt auch bei der Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen. Die in der Stufe bereits erreichte Stufenlaufzeit wird hingegen nicht auf die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe angerechnet

Quelle: https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-3713-stufengleiche-hoehergruppierung_idesk_PI13994_HI11236866.html