Erneute Eingruppierung beim TVÖD nach einem Jahr?

4 Antworten

Was da die Personaler abziehen, riecht meines Erachtens etwas merkwürdig :-)

Der Sinn des TVöD ist ja gerade der, sich von den Beamten und deren starren Laufbahnregelungen abzuheben.

Wenn du tatsächlich auf einer E11-Stelle sitzt, dann hast du von Anfang an Anspruch auf E11, unabhängig von Berufserfahrung, Probezeit oder sonstigem...

Was ich aber eher vermute: Zwar war deine Stelle mit E11 ausgeschrieben, vielleicht hat man aber dann doch noch intern umstrukturiert und aus der Stelle eine E9 gemacht. Da zählt nicht die Ausschreibung sondern der tatsächliche Stellenplan.

Davon abgesehen kannst du grundsätzlich immer nach einer höheren Stelle streben. Wenn du deine Arbeit gut machst und evt. schon höherwertige Aufgaben teilweise übernommen hast, kannst du da sicher mal bei den Vorgesetzten vorsprechen. Allein auf die "bestandene Probezeit" verweisen wäre aber ein bisschen "low" :-)

Mit Bachelor E11 würde mich ganz stark wundern, da das z.B. auch die Besoldung von Sek1-Lehrern im Angestelltenverhältnis ist. Und deren Ausbildung hat länger gedauert

Deswegen gehe ich davon aus, dass ein Master oder Diplom für E10 oder E11 benötigt wird.

Ich bin zugegebenermaßen auch kein Experte auf diesem Gebiet, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen kann ich dir nur empfehlen, dich vom Personalrat und/oder einer Fachgewerkschaft beraten zu lassen.

Hallo Faits,

nach Tarifrecht bist Du entsprechend der Dir übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Fraglich ist nun, ob die Tätigkeiten, die zur (ehemaligen) Bewertung Deiner Stelle mit E11 geführt haben, Dir auch vollständig übertragen sind. Wenn ja, hast Du m.E. tatsächlich Anspruch auf Eingruppierung in E11. Wenn nein (was nicht unüblich ist bei Berufsanfängern: man überträgt nicht alle höherwertigen Tätigkeiten auf einmal, ist ja auch sinnvoll), dann muss man ggf. vor Ort feststellen, ob Du aktuell mit E9 tarifgerecht eingruppiert bist. Am besten, mit den Führungskräften, der Personalabteilung und ggf. dem Personalrat ins Gespräch kommen zu dem Thema. Ich habe hier bewusst auf die Nennung von Tarifvorschriften verzichtet, um die Sache nicht zu verkomplizieren.

Alles Gute, Martin

Ja ich habe alle Aufgaben auf einmal übertragen bekommen. Die interne Stellenbeschreibung hat sich im Gegensatz zur Externen nur dahingehend geändert, dass die Entgeltgruppe weggelassen wurde. Die Aufgaben sind die gleichen.