TVÖD: Erfahrungsstufe nach Stellenwechsel?

2 Antworten

Man muss bei "Arbeiten im öffentlichen Dienst" immer ein bisschen vorsichtig sein, um welchen Tarifvertrag es sich handelt: die Regelungen für Kommunen (TVöD-VkA), den Bund (TVöD-Bund) und die Länder (TV-L) sind mitunter im Detail etwas unterschiedlich.

Grundsätzlich beginnt die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung neu zu laufen, § 17 Abs. 4 TVöD-VkA (Antworten beziehen sich jetzt mal auf die größte Gruppe, Beschäftigte der Kommunen).

Dü würdest also zum 01.10.2017 in E11 Stufe 2 neu mit der zweijährigen Stufenlaufzeit beginnen.

Manche Arbeitgeber helfen in solchen Fällen, indem Aufgaben im Rahmen der Einarbeitung der neuen Stelle erst später dauerhaft übertragen werden - hier muss aber der Arbeitgeber und der Personalrat mitspielen, ist etwas heikel.

Eine vorzeitige Stufensteigerung, wie vom Vorredner ausgeführt, gilt wohl erst für das Erreichen der Stufen 4 - 6, geht also hier nicht (§ 17 Abs. 2 TVöD-VkA).

Alles Gute, Martin

Seit diesem Jahr gibt es ja immerhin die stufengleiche Höhergruppierung. Bisher war es in manchen Gruppen möglich, bei einer Höhergruppierung sogar zurückgestuft zu werden.

Normalerweise fängt die Stufenlaufzeit bei einer Höhergruppierung immer von vorne an. Also es wäre deutlich besser für dich, wenn du erst später hochgruppiert werden würdest. Die Gewerkschaft moniert diese Situation schon länger, jedoch konnte man bisher auch nur diesen Teilerfolg mit der stufengleichen Höhergruppierung erreichen.

Meines wissens nach besteht aber auch die Möglichkeit, dass man die Stufenlaufzeit auf Antrag auch verkürzen kann, wenn man dies mit herausragender Leistung begründen kann.