heizkostennachzahlung unmõglich

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Betriebskosten sind über 12 Monate abzurechnen. Binnen dieser kann es natürlich zu einem kürzeren Nutzungszeitraum kommen. Wenn der Abrechnungszeitraum nicht 12 Monate umfasst, ist die Abrechnung formal unwirksam.

Im Übrigen: Was der Vermieter meint, ist völlig uninteressant. Er muss eine Korrekte Abrechnung vorlegen. Wenn aus dieser eine Nachzahlung erforderlich wird/ist, darfst du evtl. Einspruch einlegen. Diee Frist umfasst 12 Monate ab Zustellung der Abrechnung. Auch bist du berechtigt, Einsicht in sämtliche Originalrechnungen und Bescheide zu nehmen.

Jetzt kam er und meinte ich muesste noch 600 heizung nachzahlen.

Meinen kann er viel. Er muß Dir eine ordnungsgemäße, schriftliche Abrechnung vorlegen.

Voraussetzung dafür ist das vertraglich wirksam monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.

Bis jetzt habe ich keine abrechnung. Ich kann auch selbst nicht ablesen da es solche roehrchen sind. Aber ich meine es war sommer dazwischen und ich hab sogar einen monat mehr bezahlt da ich einen monat spaeter eingezogen bin. Der vermieter wollte auch schon muellnachzahlung von mir. Vorher hatte ich 60 euro nebenkosten, mehr qm und warmwasser dabei und habe noch 260 wieder bekommen.

Nachzahlung nur mit ner Abrechnung und nicht einfach nur auf Zuruf. Klingt nach Verarsche.

Anbei der Beleg von dem Heizungsmenschen :). Verdächtig finde ich hier, das Zähler 1 und Zähler 2 zu einer Summe addiert wurden, es handelt sich jedoch um ein und den gleichen Heizkörper. Die Zähler hängen nur 5 cm voneinander entfernt. Größe des Heizkörpers: 1,18m

Beleg - (Heizkosten, Nachzahlung)

Das ist nicht verdächtig. Ab einer bestimmten Heizkörperlänge werden 2 HKV angebracht und die Werte addiert.

Aber wie mehrfach geschrieben, so lange Dir keine korrekte, schriftliche Abrechnung vorliegt hat der VM keinen Anspruch auf irgendwelche Nachzahlungen.

Auf dem Ablesebeleg steht Abrechnungs-Ende 31.07.2013

Das läßt darauf schließen das der Abrechnungszeitraum vom 01.08.2012 - 31.07.2013 geht. Dein Nutzungszeitraum darin vom 01.11.2012 - 31.07.2013.

Also 9 Monate. Davon 6 Heizmonate. In denen sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten. In den Monaten Februar - April 2013 war es zudem knackig kalt! Und wirklich heizfrei war der Mai auch noch nicht.

Dann ist noch zu bedenken das 30 oder 50 % der Gesamtheizkosten des Hauses nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Mal angenommen die hälfte Deiner monatlichen Vorauszahlungen sind Heizkosten dann kann das durchaus hinkommen mit der vom VM angekündigten Nachzahlung.

Hier noch einige Infos zur Heizkostenabrechnung

http://www.mieterverein-hamburg.de/heizkostenabrechnung-kontrolle.html

In den Nebenkosten sind normalerweise nicht nur Heizkosten enthalten, sondern auch diverse Versicherungen, Müllgebühren, Allgemeinstrom, etc. Hast du keine Abrechnung erhalten? Wenn nein, fordere diese erst mal an, und bitte um Einsicht in die Belege.