Heizkosten für zwei Jahre geschätzt, obwohl Ablesung erfolgte; ist dies rechtens?
Ich hoffe, jemand Sachkundiges kann mir hier weiterhelfen? Es geht um Folgendes:
Ich habe in meiner Nebenwohnung den Ablesetermin für die Heizkostenabrechnung Ende 2014 nicht wahrnehmen können; ohne Frage mein Verschulden. Hierauf wurden für 2014 die Heizkosten auf Grundlage der Verbrauchswerte meiner Vormieter, die diese Wohnung ständig benutzten, geschätzt. Die auf Grundlage dieser Schätzung etwas zu hohe Nebenkostenabrechnung für 2014 bezahlte ich anstandslos, da es ja mein Verschulden war, und ich sowieso in 2014 nur drei Monate in dieser Wohnung gewohnt hatte, also die Schätzung sich nur auf diese drei Monate bezog. So weit, so gut. Ende 2015 erfolgte die Ablesung für 2015, d.h. hier war ich ganz normal da. Vor wenigen Wochen erhielt ich nun die Heizkostenabrechnung für 2015, aus der hervorging, dass auch für 2015 die Heizkosten geschätzt wurden, ergo ich wieder viel zu viel Nebenkosten bezahlen musste, obwohl ich in der Nebenwohnung meist nur drei Tage die Woche bin. Ich ging hierauf sofort in Widerspruch, und erhielt vor wenigen Tagen die Auskunft, dass auch für 2015 eine Schätzung vorgenommen werden musste, weil die Kaltverdunstungsvorgabe in meinen an den Heizungen angebrachten Verdunstungsröhrchen nicht mehr vorhanden gewesen sei. Auf hierauf vorgenommene telefonische Nachfrage bei meiner Hausverwaltung wurde dies bestätigt, weil eben bei der verpassten Ablesung von 2014 die Kaltverdunstung nicht nachgefüllt worden sei. Schlussendlich müsse ich auf den eindeutig zu viel gezahlten Heizkosten für 2014 und 2015 sitzen bleiben, weil bei diesem Ablesesystem, anders als bei der elektronischen Ablesung, eine Rückrechnung nicht erfolgen könne, d.h. was ich die zwei Jahre zu viel bezahlt habe, behält man einfach ein. Bevor ich rechtlichen Bescheid suche, wollte ich mich vorab umhören, ob es ähnliche Fälle schon gab, also dass man einen Ablesetermin verpasst, der zu Schätzungen für zwei Jahre führt, mit dem Ergebnis, dass diese Schätzungen nicht rückgerechnet werden können und man nichts von dem Geld wiedersieht. Danke...
2 Antworten
Wieso hat man dir das Vorab nicht mitgeteilt man hätte im laufe des Jahres 2015 die dinger anbringen lassen können, die Wissen doch das du den Termin nicht wahrgenommen hast.
Wenn bei der ein Mieterschutzbund ist gehst du am besten mal dahin, und tritts dort bei die werden dir schon helfen.
Der Vermieter muss dir auf jedenfall ersatz termine geben für die röhrchen. Die musst du dann selber zahlen kostet im schnitt pro besuch 40 € aber er ist verfplichtet die röhrchen auszutauschen.
Es kommt bei der 2015 er Schätzung darauf an, auf welcher Grundlage diese beruht. Vorjahre sind nicht heranzuziehen sondern der Vergleich zu flächenbezogen gleichen Nutzern