Vm schätzt Verbrauch eines ista-Zählers - ist das rechtens?
Wir haben fristgerecht Einspruch gg unsere Nka 2015 und 16 erhoben.
Hauptbeschwerde war, dass der VM im DG einen Raum hat,den er beheizt und die Heizkosten nicht seoarat berechnet sondern sie den beiden Mietparteien de facto aufbrummt.
Es gibt noch einen Trockenraum im DG für alle, mit einem einzigen Heizkörper, der aber nie abgelesen wurde.
Der VM hat es also schuldhaft unterlassen, die Heizkosten korrekt zu errechnen - und das seit ca. 30 Jahren.
In korrigierten NKA 2015 & 16 wird jetzt für den Trockenraum einfach ein willkürlicher Wert von 1,0 als Zitat "individuelle Schätzung" angegeben. Es hätte auch 0,5 sein können oder 2,0.
Ist es rechtens, dass der Vermieter den Verbrauch so ermittelt?
Wenn nein, mit welcher Begründung können wir die Zahlung vermindern oder gänzlich verweigern?
Kann ein Abzug von 15% nach §12 Hko in Betracht kommen - nur für den Trockenraum oder auch fd ganze NKA?Was sagt ihr dazu?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.
4 Antworten
Das ist rechtens wenn z. B. der Zähler defekt ist oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgelesen werden konnte.
In dem Fall darf der Vermieter den Vorjahresverbrauch oder den Verbrauch eines ähnlichen Raumes als Grundlage nehmen.
Der Zähler wurde nicht abgelesen, weil der VM seine Räume im DG nicht in die ista Abrechnung eingerechnet hat. Es ist allein sein Verschulden, dass dies nicht durchgeführt wurde. Der Zähler war vorhanden, EG und OG wurden abgelesen, DG nicht. Es gibt keine vergleichbaren Räume, denn es ist ein Trockenraum.
Heizkörper, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden in jüngster Zeit nicht mehr bestückt. Wem soll man schließlich den Verbrauch nach welchem Schlüssel zuordnen ? Macht irgendwie keinen Sinn. Der Verbrauch des Heizkörpers wird also erst gar nicht erfasst. Die Energie geht als Verlust unter.
Die Frage ist zu ungenau. Warum wurde eine Schätzung vorgenommen? Die Frage kann Dir nur der Vermieter, bzw. die Ista beantworten.
sorry, irgendwas hat mit dem Reinkopieren nicht geklappt!! Jetzt ist die Fragestellung vollständig...
Erörtere Deine Fragestellung doch mal unter Nennung dazu wichtiger Details etwas näher.
So ganz ohne Grund wird Dich Dein VM in diesem Bezug ja nicht "schätzen lassen wollen "....
Vollständig ist die Fragestellung leider immer noch nicht. Beantworte noch folgende Punkte :
- wie viele Wohnparteien ( Mieter ) gibt es insgesamt in diesem Haus und wohnt der Vermieter ebenfalls in diesem Haus ?
- nach welchem Heizkosten-Verteilerschlüssel wird in den ( Miet- ) Wohnungen genau abgerechnet ?
- in welcher NK-Abrechnung erfolgte zum ersten Mal diese "individuelle Schätzung" für die Heizkostenanteile der hinterfragten Zusatz- / und Gemeinschaftsräume ?
Hier erst mal grundlegende Infos zur Anwendbarkeit der " Heizkostenverordnung " allgemein :
https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/heizkostenabrechnung.html
sorry, irgendwas hat mit dem Reinkopieren nicht geklappt!! Jetzt ist die Fragestellung vollständig...