Vm schätzt Verbrauch eines ista-Zählers - ist das rechtens?

4 Antworten

Das ist rechtens wenn z. B. der Zähler defekt ist oder, aus welchen Gründen auch immer, nicht abgelesen werden konnte.

In dem Fall darf der Vermieter den Vorjahresverbrauch oder den Verbrauch eines ähnlichen Raumes als Grundlage nehmen.

theagle 
Fragesteller
 18.05.2017, 11:25

Der Zähler wurde nicht abgelesen, weil der VM seine Räume im DG nicht in die ista Abrechnung eingerechnet hat. Es ist allein sein Verschulden, dass dies nicht durchgeführt wurde. Der Zähler war vorhanden, EG und OG wurden abgelesen, DG nicht. Es gibt keine vergleichbaren Räume, denn es ist ein Trockenraum.

Heizkörper, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden in jüngster Zeit nicht mehr bestückt. Wem soll man schließlich den Verbrauch nach welchem Schlüssel zuordnen ? Macht irgendwie keinen Sinn. Der Verbrauch des Heizkörpers wird also erst gar nicht erfasst. Die Energie geht als Verlust unter.

Die Frage ist zu ungenau. Warum wurde eine Schätzung vorgenommen? Die Frage kann Dir nur der Vermieter, bzw. die Ista beantworten.

theagle 
Fragesteller
 18.05.2017, 11:26

sorry, irgendwas hat mit dem Reinkopieren nicht geklappt!! Jetzt ist die Fragestellung vollständig...

Erörtere Deine Fragestellung doch mal unter Nennung dazu wichtiger Details etwas näher.

So ganz ohne Grund wird Dich Dein VM in diesem Bezug ja nicht "schätzen lassen wollen "....

theagle 
Fragesteller
 18.05.2017, 11:25

sorry, irgendwas hat mit dem Reinkopieren nicht geklappt!! Jetzt ist die Fragestellung vollständig...

Parhalia2  19.05.2017, 17:36
@theagle

Vollständig ist die Fragestellung leider immer noch nicht. Beantworte noch folgende Punkte :

 - wie viele Wohnparteien ( Mieter ) gibt es insgesamt in diesem Haus und wohnt der Vermieter ebenfalls in diesem Haus ? 

 - nach welchem Heizkosten-Verteilerschlüssel wird in den ( Miet- ) Wohnungen genau abgerechnet ? 

 - in welcher NK-Abrechnung erfolgte zum ersten Mal diese "individuelle Schätzung" für die Heizkostenanteile der hinterfragten Zusatz- / und Gemeinschaftsräume ?

Hier erst mal grundlegende Infos zur Anwendbarkeit der " Heizkostenverordnung " allgemein :

https://www.mieterbund.de/mietrecht/ueberblick/heizkostenabrechnung.html