Heizkostenabrechnung - Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen oder nicht?

8 Antworten

Wenn das Ladenlokal im Vertrag eingeschlossen ist, besteht meines Erachtens kostendeckender Rechtsschutz.

Es kommt nämlich nicht darauf an, wann Forderungen oder Kosten entstanden sind, sondern auf den ursächlichen Rechtsverstoß des Vermieters. Das ist einmal die Nebenkostenabrechnung, die nicht gesetzeskonform ist, zum anderen aber auch die Weigerung, die Abrechnung zu korrigieren.

Insoweit beziehe ich mich auf eine Entscheidung des BGH,

BGH, Az.: IV ZR305/07

Also melden Sie bitte den Fall Ihrem Rechtsschutzversicherer und lassen Sie mich die Entscheidung Ihres Versicherers wissen.

Auch wenn es aus 2014 ist..was mir sowieso ein Rätsel ist..würde ich damit an die RS herantreten. Das kannst du natürlich erstmal selbst tun und dir einen Anwalt vorläufig sparen.

Selbstverständlich hat ein Vermieter alle Rechnungen offen zu legen..dir auch auf Verlangen eine Kopie..evtl gegen Gebühr..auszuhändigen.

Ich würde es auf jeden Fall versuchen und..viel Erfolg!

albatros  20.06.2015, 01:04

Auch wenn es aus 2014 ist..was mir sowieso ein Rätsel ist

Wieso denn das? Bei Modus Kalenderjahr wäre noch Zeit bis 31. Dez. 15!

Eine Abrechnung der Vorauszahlungen muss formal in Ordnung gehen. Das gilt für alle vereinbarten und angefallenen Betriebskosten, incl. Heizkosten.

Es müssen also zwingend der Gesamtverbrauch (hier Brennstoffkosten und Heiznebenkosten) und deren Gesamtkosten sowie die anteiligen Kosten des Mieters ausgewiesen werden. Zu beachten hat der V, dabei auch, dass er gemäß Heizkostenverordnung nach Verbrauch (bis auf wenige Ausnahmen)abrechnen muss, mit einem Anteil von 30 bis 50 % nach Wohnfläche. Wird so nicht abgerechnet, ist die Abrechnung unwirksam.

Auf Verlangen muss dir der V. Einsicht in sämtliche relevanten Rechnungen ermöglichen, um prüfen zu können, ob alles rechtens ist. Dazu gehört auch die Einsichtnahme der Verbräuche der anderen Mietwohnungen im Haus bzw. der Wirtschaftseinheit. Solang das nicht ermöglicht wird, ist die Nachzahlung nicht fällig.

Lege also schriftlich per Einwurfeinschreiben Einspruch ein und fordere Einsichtnahme, insofern die Abrechnung überhaupt formal in Ordnung geht.

Der Zeitpunkt, wo du die Vers. benötigst ist jetzt, da du nun erst die Forderungen vom Vermieter bekommen hast. Bitte ihn doch schriftlich(mach eine Kopie) nochmal um die genaue Aufstellung der Kosten und teile mit, wenn das nicht passiert, du nicht bereit bist zu zahen und es deiner Rechtsschutzvers. übergibst.

Die schriftliche Antwort kannst du dann mit deinen Unterlagen der Vers. einreichen.

Der Mieter hat Anspruch auf eine detaillierte Abrechnung. In dieser müssen alle Positionen, die Gesamtkosten des Gebäudes, der Umlageschlüssel und dann der Anteil der  Wohnung erkennbar sein. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege (Rechnungen) kann der Vermieter einsehen (eine Kopie ist nur gegen die Erstattung der Kosten zu bekommen).

Den Kosten sind alle Vorauszahlungen gegenüberzustellen. Das gehört auch in die Abrechnung.

Zu deiner Frage: Ruf bei deiner Versicherung an, ob die das übernehmen. Das würde ich auf jeden Fall machen. Wenn die das nicht übernehmen, dann hole dir Hilfe beim Mieterbund. Das sitzen die Fachleute. Es kostet zwar etwas, aber das ist nicht viel.

LL11111 
Fragesteller
 20.06.2015, 10:47

Danke für die zahlreichen Antworten! Es handelt sich um ein kleines Ladenlokal (gewerblich also, was aber letztlich in diesem Sinne keinen Unterschied macht, außer, dass es keinen Mieterschutzverein dafür gibt).

Die Abrechnung sah so aus (einscannen möchte ich es hier nicht):

Betreff Nebenkosten von … bis…. Darunter einfach aufgelistet Grundsteuer XX Euro, Wasser X X Euro, Müll XX Euro, und der letzte Posten Heizung XX Euro. Dann eine Zeile, wo die Vorauszahlung abgezogen wurde und was jetzt noch zu zahlen ist.

Also eine Nebenkostenabrechnung, wie ich sie noch nie erlebt habe. Im Grunde nur ein Zettel. Ohne Unterschrift. Und KEINERLEI Auflistung, was an Gesamtkosten fürs Haus (mehrere Parteien) erhoben wurde, und was somit mein Anteil ist.

Es geht um einen Zeitraum von 5 (Sommer-)Monaten, in denen die Heizung nur sehr selten eingeschaltet war, und das auch maximal 1x pro Woche für 2 Std.

Die übrigen Tage war die Heizung aus. Die Abrechnung erscheint mir also sehr überhöht (wobei es sicher unmöglich sein wird, nachzuweisen, dass die Heizung so gut wie nie lief).

Meine Hauptfrage war aber auch, ob die Rechtschutz dies anerkennt, auch wenn ich zum Zeitpunkt der Anmietung noch nicht die (gewerbliche) Rechtschutz hatte. Aber klar, ich werde mich zuerst am Montag bei meiner Versicherung erkundigen!

Danke euch trotzdem!!