§§ 573 ff bgb

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Selbstverständlich hast du die gesetzliche Kündigungsfrist von (mindestens) 3 Monaten, wenn es ein unbefristeter Mietvertrag ist. Sonst regelt die Befristung die Kündigungsfristen. §573 heißt letztendlich nur, dass du deine Mieterpflichten zu beachten hast und falls nicht, rausgeschmissen werden kannst und der Vermieter irgendwann einmal Eigenbedarf anmelden kann ;-) Alles im grünen Bereich.

Alles klar. Also das gleiche wie bei den Vormietern. Die hat er auch wegen Eigenbedarf gekündigt.

@MeeLady

Deine Vormieter sind aufgrund Eigenbedarfs gekündigt worden und dann bist du in diese Wohnung eingezogen? Gehörst du zum nächsten familiären Umfeld des Vermieters? Sonst kann er sich gehörig Ärger einhandeln...

@scallawags

Mit dem Verwandt? neeeee!!! Das klingt interessant! Was kann ihm denn passieren? Ist mein Mietvertrag dann überhaupt wirksam?

Kurz gesagt. Ich will schnell hier raus!!!

@MeeLady

ja der ist wirksam, dir bringt es gar nix, wenn hätten deine vormieter ansprüche

@Linkenscheuche

Och nö. Wenn mir das nichts bringt! =) Trotzdem danke!! =))

@MeeLady

dein Mietvertrag ist wirksam.

Kennst du denn deinen Vormieter der wegen Eigenbedarf gekündigt wurde?

Wenn ja, dann informiere ihn doch mal.

Und damit dein Vermieter einen möglichen Ärger nicht als Überraschung kommt, kannst du ihn doch auch netterweise in Kenntnis setzen, dass du Kontakt mit deinem Vormieter wegen unzulässiger Eigenbedarfkündigung aufnahmst. Vielleicht ist er davon so begeistert, dass er dir eine sofortige Mietvertragsauflösung anbietet.

Selbstverständlich hast du die gesetzliche Kündigungsfrist von (mindestens) 3

Mieter haben im Normalfall immer eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Längere Fristen gibt es nur noch für den Vermieter. Und das schon seid gut 10 Jahren.

Vorausgesetzt ich habe die Frage richtig vestanden, dann hat der VM Dich in eine Wohnung einziehen lassen, welche der mit einer sog. Eigenbedarfskündigun vom Vormieter befreit hat und Du nicht zum engsten Familienkreis desselben zu zählen bist.

Dann iszt zwar ein MV zustande gekommen, aber sofern Du weisst wer die Vormieter waren, kann der VM grosse Probleme von denen bekommen. Denn dann muss der den Vormietern auch nachträglich alle Kosten, welche durch den erzwungenen Umzug entstanden sind bezahlen.

Das ist zwa r auch nicht legal, aber sofern der VM weiss, was Du weisst, entlässt der Dich lieber gestern als heute aus dem Mietvertrag und hinterher kannst Du die Vormieter immer noch informieren.

hmmm...Also ich weiß das sie auch gekündigt wurden, weil der Schimmel hier war und sie eine Mietkürzung bzw. keine Miete gezahlt hatten. Hat er dann nur um sie loszuwerden wegen Eigenbedarf gekündigt? Ist das rechtens?

Les' die Paragraphen und Du weißt es. Wenn das bereits im Vertrag steht, brauchst Du doch nur danach zu googeln...

du hast die paragrahen doch sicherlich schon ergoogled? oder? was steht denn da drinne? sollen wir etwas für dich suchen?

Klar hab ich das. Aber da steht nur welche rechte der vermieter hat und aus welchen gründen, z.b. eigenbedarf, er mich kündigen kann!

@MeeLady

Nein, da steht ja extra "ff.". Und in den "ff."-Paragraphen stehen die Kündigungsfristen...

@XtraDry

achso! Das wusste ich nicht! Danke!!!