Heirat. muss ich für die Kinder meines Partner aufkommen?
Hallo zusammen. Bevor wir zum Rechtsanwalt gehen, wollte ich mich schon mal ein wenig schlau machen. Mein Partner hat aus einer vorherigen Beziehung 2 Kinder, denen er Unterhaltspflichtig ist. Seine Ex-Freundin bekommt aber Unterhaltsvorschuss, da mein Partner aufgrund einer Schwerbehinderung von über 80% so stark eingeschränkt ist, dass sein Gehalt gerade mal zum leben für ihn reicht. Er bezieht noch zusätzlich Wohngeld. Ich mach derzeit eine Umschulung und habe vor danach wieder zu arbeiten.
Meine Frage ist nun ,ob ich für seine Kinder zahlen muss, wenn wir heiraten? Ich habe mit seinen Kindern rechtlich ja gar nix zu tun, habe sie nicht einmal gesehen, weil die Kindesmutter den Umgang verweigert (Kämpfen seit fast einem Jahr schon vorm gericht) Das Lebenskosten geteilt werden und er weniger an Miete etc zahlen muss, ist klar. Er würd gern für seine Kinder zahlen, aber ich sehe nicht ein, dass ich es machen muss, wenn wir verheiratet sind, zumal seine Ex-Freundin auch für sich selber Unterhalt einfordert, obwohl sie nicht verheiratet waren. Sie hat keine Ausbildung und sieht auch nicht ein, arbeiten zu gehen, obwohl die Betreuung der Kinder jederzeit gegeben ist.
Könnt ihr mir Antwort geben?
LG
7 Antworten
Meine Antwort ist natütlich die eines Laien, aber ich weiss, dass Du keinen Unterhalt für seine Kinder zahlen musst, da du keine rechtliche Verbindung zu ihnen hast. Allerdings wird bei der Berechnung seiner Unterhaltszahlung und seines Selbstbehaltes das Familieneinkommen zu Grunde gelegt. Durch das gemeinsame wirtschaften hat er monatlich weniger Kosten, und das hat Auswirkungen auf seinen Selbstbehalt. Ob und wieviel Unterhalt er zahlen muss, muss dann berechnet werden.
Auch wenn du heiratest ändert sich nichts, denn dein Mann kommt unterhaltsmässig nur allein für seine Kinder auf.
Dein Verdienst/Einkommen wird nicht mit einbezogen.
Der Selbsterhalt deines Mannes von 900,00 Euro darf aber nicht überzogen werden!!!!
Na wenn ihr eh zum Anwalt wollt, warum fragst du nicht da um eine rechtssicherer Auskunft zu erhalten???
Ach ja, bevor es irgendwelche anspielungen gibt. Wir wollen es natürlich nicht auf den Rücken der Kinder austragen, mich interessiert nur, ob ich einfach so verpflichtet bin, für "fremde" Kinder zu zahlen. Für mich sind es ja wirklich fremde Kinder.
Wäre natürlich vorteilhaft, wenn du für die Kinder deines "Lebensabschittsbegleiter" (xD) aufkommen würdest. Verpflichtet? Ne!