Gerichtskosten Wer muss zahlen!
Die Ex von meinem Sohn hatte Unterhalt von uns eingeklagt,für zwei Kinder 550€,nach Prüfung des Gerichtes was wir für Einkommen haben,sind wir nicht Unterhaltspflichtig. Nun kam vom Anwalt der Ex,das wir Gerichtskosten in Höhe von 654€zahlen. Müssen wir das wirklich zahlen?? Ist viel Geld für uns als Renter. Dachte immer "Wer die Musik bestellt,der bezahlt :-)
6 Antworten
Nein, nicht der, der die Musik bestellt, zahlt, sondern der, der den Streit vor Gericht verloren hat. Das wäre, wenn ich es richtig gelesen habe, ebenfslls die Ex eures Sohnes. Wenn sie kein Geld hat und Prozesskostenhilfe beim Amt beantragt hat, (die eig nur bei Aussicht auf Erfolg gewährt wird), werden die Gerichtskosten schon abgegolten sein. Ich vermute, die Ex eures Sohnes versucht mit Hilfe des (ev. befreundeten) Anwalts an euer Geld zu kommen. LG Elfi96
Das ist auch meine Befürchtung,vielleicht meint die Anwältin wir wären doof :-)
Das schriftliche Urteil sollte auch über die Gerichtskosten aussagen! Wenn nicht, Frage ans Gericht stellen.
Wenn Ihr zwar unterhaltspflichtig seid, aber nicht leistungsfähig, könnten die Gerichtskosten tatsächlich Euch auferlegt werden. Ob die 654,- richtig sind, steht in den Sternen.
Wenn Ihr nicht unterhaltspflichtig seid, dann seid Ihr auch nicht zur Übernahme von Gerichtskosten verpflichtet.
Ansonsten sind die Gerichtskosten im Urteil/Beschluss "verteilt". Einfach da nachlesen.
Der, der den Prozess verliert, trägt auch die Gerichtskosten. Wenn der Anwalt der Ex das Schreiben vom Gericht bekommen hat, dann sieht es wohl so aus, dass die Seite die Kosten zu zahlen hat, sonst hätte dein Sohn das Schreiben vom Gericht bekommen. Die werden sich doch wohl immer an den zu Zahlenden wenden!?!?! ;-)
Hab jetzt Wiederspruch eingelegt,wir brauchen laut Gericht kein Unterhalt zu zahlen. Anwältin von der EX meines Sohnes hat schon einen Brief geschrieben das wir die Gerichtskosten auf ihr Konto überweisen sollen und auch schon Zinsen ab dem 30.9.14,Zinsen berechnet,einen Tag nach Ablauf der Wiederspruchfrist.
Der Unterhaltpflichtige könnte der Sohn sein , nicht seine Eltern .Der steht in der Bringeschuld . Das mit Null-Einkünften , hätte das beim Familiengericht gemeldet werden müssen .