Hausverwaltung Entsorgungskosten

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Will die Hausverwaltung wirklich die Kosten auf alle umlegen? Die Fahrräder darf sie entfernen, aber natürlich nicht entsorgen. Sie muss sie irgendwo gesichert abstellen und kann dann wiederum die Eigentümer durch Aushang auffordern, die Fahrräder bis zu einem bestimmten Termin abzuholen. Natürlich gegen Bezahlung der Kosten. Sind die Räder nichts mehr wert, werden sie wohl irgendwann entsorgt und die HV bleibt auf den Kosten sitzen. Wer aber sein Rad wieder haben will, wird sich wohl entsprechend kümmern.

Bleiben am Ende wirklich nachweisbare Kosten übrig, können diese allgemein umgelegt werden.

Da habt ihr ja eine abendteuerliche Verwaltung.

Auch nach Ankündigung ist die Wegnahme fremder beweglicher Sachen Diebstahl. Hierzu müsste die Hausverwaltung sich schon die Mühe machen, die Eigentümer der Fahrräder herauszufinden und auf Unterlassung zu klagen. Ist dies nicht möglich, kann sie die Fahrräder zwar entfernen, darf sie aber nicht entsorgen, andernfalls sie sich ggf. Schadenersatzpflichtig macht.

Insofern ist fraglich, ob eine Verwaltung die Kosten einer illegalen Aktion auf die Mieter umlegen kann. Würden indessen die Fahrräder einfach in den dafür vorgesehenen Fahrradraum gebracht, wären diese Kosten wohl umlegbar und der Vorgang legal, sofern die Eigentümer der Fahrräder nicht ermittelt werden können.

ja, ist es

ist eine sonderreinigung, die halt alle bezahlen müüssen, wenn kein direkter schuldiger gefunden wird

auf direkten schuldígen zu finden, haben sie wohl keine lust, hätte ich auch nicht als vermieter

Du zahlst ja auch die Nebenkosten für Treppenhauslicht oder z. B. Fahrstuhl obwohl du evtl. abends nicht mehr raus gehst und kein Licht anmachst oder im Erdgeschoss wohnst und den Fahrstuhl nicht benutzt. Das ist in einem Mehrfamilienhaus so, man könnte auch ganz einfach sagen sozial.