Fahrradentsorgung durch Vermieter erlaubt?

Zettel am Rad - (Wohnung, Mietrecht)

7 Antworten

Darf mein Vermieter ein Fahrrad aus dem Fahrradkeller entsorgen und die Kosten dafür dem Mieter aufdrücken?

Unter bestimmten Voraussetzungen wäre das möglich.

Das Verlangen des Vermieters kann ich nicht nachvollziehen.

1. Man muss sein Fahrrad nicht jeden Tag und jeden Monat nutzen.

2. Geht es ihn doch wohl nichts an, ob das Fahrrad Mängel hat.

Dazu muss man sagen, dass lediglich dem Hinterreifen ein wenig Luft gefehlt hat. Zugegeben steht es schon etwas länger im Keller, aber höchstens 5 Wochen!

Somit berechtigt es ihn auch nicht das Fahrrad zu entsorgen.

Sollte das Fahrrad allerdings nicht Fahrbereit sein, z.B. fehlendes Rad, dann wäre es was anderes.

Mache es fahrtüchtig, also Luft rein und Fotos davon.

Das Schreiben des Vermieters aufbewahren und falls er das Fahrrad dann entsorgen lässt, ab zum Anwalt und Schadenersatz fordern.

Ich glaube, weder die Verkehrssicherheit noch die Fahrtüchtigkeit geht den Vemieter, bzw. Hausmeister irgendetwas an. Bei Bedarf wird der Reifen aufgepumpt und gut! Die (angekündigte) Entsorgung des Fahrrades ist m.E. nicht zulässig, würde ggf. einen Diebstahl o.Ä. darstellen. Sollte das Fahrrad verschwinden, sofort Anzeige bei der Polizei erstatten unter Vorlage des Zettels, den Du hier mit veröffentlicht hast.....

imager761  14.08.2016, 14:44

Hanebüchender Unsinn. So wie der Vermieter abgemeldete Bastlerautos oder Anhäger von dem Mieterparkplatz verbannen kann, darf er unbenutzbare Fahrräder aus dem Gemeinschaftsraum Fahrradkeller entfernt verlangen. Dies sind (Unter-)Stellplätze, keine Lagerflächen.

tuedelbuex  14.08.2016, 14:52
@imager761

Ja, nee, is klar! Wegen einem platten Reifen! Übrigens würde mich das auch als "Stellplatzmieter" herzlich wenig interessieren, ob mein Auto oder Anhänger , das/der dort abgestellt ist angemeldet ist oder nicht, solange keine Gefahr für andere oder die Umwelt davon ausgeht.

Dog79  14.08.2016, 14:58
@tuedelbuex

Was dich interessiert oder nicht ist deine Sache, du blubberst hier grad gewaltig stuss.

tuedelbuex  14.08.2016, 15:05
@Dog79

Stuss? Aha! Du fändest es in Ordnung, wenn der Hausmeister Dein Fahrrad entsorgt, weil der Reifen Luft verloren hat und Du ihn problemlos vor der nächsten Benutzung aufpumpen könntest? Wer hier wohl "gewaltigen Stuss blubbert"......?

bwhoch2  15.08.2016, 13:22
@tuedelbuex

Das sieht zum Beispiel die Polizei oder das Ordnungsamt bei Autos allerdings ganz anders. Auch auf Privatgrundstücken!

tuedelbuex  15.08.2016, 15:42
@bwhoch2

Das sieht zum Beispiel die Polizei oder das Ordnungsamt bei Autos allerdings ganz anders. Auch auf Privatgrundstücken!

Ööööhm....ein Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen! Selbstverständlich darf ich auf meinem Grundstück ein abgemeldestes Fahrzeug deponieren....sofern ich sicherstelle, dass keinerlei Betriebsflüssigkeiten austreten und in die Umwelt gelangen und zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme (selbstverständlich nicht zur "Endlagerung"). 

Stelle ich mein Fahrrad im Fahrradkeller eines Mietshauses ab und ein Reifen verliert Luft (was nichts ungewöhnliches ist bei langer Standzeit) ist das Fahrrad doch kein Schrott! Wer will mir vorschreiben, es den Winter über alle 2-3 Wochen aufzupumpen?Der Vermieter? Der Hausmeister? Das tu ich dann, wenn ich es wieder benötige....ist es dann tatsächlich verschwunden, gibt es richtig Ärger! Denn ich hätte in dem Fall den Fahrradkeller lediglich zu seinem Zwecke benutzt und keinesfalls meinen "Schrott" dort abgestellt! 

Fahrradentsorgung durch Vermieter erlaubt?


Ja: Ein Fahrradkeller ist ein Unterstellraum, kein Lager.
Und die Widmung seiner Gemeinschaftsflächen definiert der Eigentümer selbst.

Meint: Wer sein Rad mit platten Reifen erkennbar unbewegt mehrere Wochen dort lagert, hinterlässt tatsächlich Sperrmüll und nutzt den Keller zweckentfremdet.

Daher darf der Eigentümer den Hausmeister beauftragen, nach fruchtlosem Abauf einer angemessenen Frist, es dort zu entfernen - und wahlweise selbst zu entsorgen oder in dem eigenen Kellerabteil aufzubewahren - tatsächlich auf deine Kosten entfernen (lassen).

G imager761



Mieter1234321 
Fragesteller
 14.08.2016, 14:52

Habe mein Fahrrad nun rechtzeitig aus dem Keller entfernt, steht jetzt ein paar Tage draußen. Werde es aber morgen reparieren. Da mein Fahrrad dem Hausmeister ja offensichtlich als "Langsteher" bekannt sein muss, habe ich jetzt aber Angst, es wieder in den Keller zu stellen.

Dürfte die Entsorgung dann noch stattfinden, wenn es vorübergehnd entfernt wurde und in einen verkehrstüchtigen Zustand gebracht wurde?

Dog79  14.08.2016, 15:01
@Mieter1234321

Mit dem draußen abstellen wäre ich vorsichtig, dort darf Schrott noch schneller entsorgt werden. ;-)

Sobald dein Rad in Ordnung ist darfst du es wieder abstellen.

Mieter1234321 
Fragesteller
 14.08.2016, 15:04
@Dog79

Steht nicht auf dem Grundstück, sondern bei einem von der Stadt bereitgestellten Fahrradständer.

Wenn der Hausmeister nun aber nicht mitkriegt, dass das Fahrrad gefehlt hat?

Soo viele Antworten. Die einen so und die anderen so. Nur eines vergisst jeder:

Was steht denn in Deinem Mietvertrag oder in der Hausordnung zur Nutzung des Fahrradkellers?

Wenn da drin steht, dass nur Fahrräder rein dürfen, die regelmäßig gebraucht werden und an deren Merkmale zur Verkehrssicherheit man erkennen kann, ob sie Schrott sind oder nicht, bzw. ob sie überhaupt genutzt werden können, dann ist die Aktion des Hausmeisters absolut in Ordnung. Dann gehört es sogar zu seinen Aufgaben und Pflichten, für die er von Euch bezahlt wird, dafür zu sorgen, dass sich der Fahrradkeller nicht im Lauf der Jahre mit Schrott anfüllt.

Der Zettel hat bei Dir dazu geführt, dass Du aktiv geworden bist. Also, Ziel erreicht! Im übrigen wird eine ordentliche Hausverwaltung nicht einfach solche Fahrräder entsorgen. Vielmehr würde man sie irgendwo noch einige Wochen zwischenlagern, um zu sehen, ob eine Reaktion kommt. Am Ende werden dann alle Fahrräder verschrottet, um die sich keiner mehr kümmert und niemand wird es jucken.

Das ist illegal, man könnte es als Diebstahl bezeichnen. Anzeige bei der Polizei. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage, verbotene Eigenmacht. Schadenersatz fordern. Das schriftlich per Einwurfeinschreiben.

Mit deiner Hausratversicherung sprechen, ob die evtl. dir den Neuwert erstatten.