Muss in einem Mietshaus mit Hausverwaltung ein Aushang für Notfälle hängen?

3 Antworten

nein, es ist kein muss. aber mit dem hv sprechen,ob er bereit ist eine liste zu machen, kann nicht schaden. manche wollen solche listen nicht, weil es immer wieder mieter gibt,die dann sofort die firmen anrufen, auch wenn kein notfall da ist oder zu zeiten, wo auch der hv da wäre

critter 
Beitragsersteller
 27.12.2007, 17:35

Danke!

Juhuuu, es geht Dir wieder gut!!!!!

Ich würde die HV einmal darauf ansprechen. Es kann sehr gut sein, daß sie da eigene Verträge mit entsprechenden Firmen hat, die im Notfall behilflich sind.

Ob eine Hausverwaltung für einen derartigen Aushang verpflichtet ist, weiß ich nicht. Aber sinnvoll ist es allemal, und eine gute HV wird auch so verfahren.

critter 
Beitragsersteller
 27.12.2007, 17:34

Danke!

critter 
Beitragsersteller
 27.12.2007, 13:05

Ja, es geht mir wieder besser!

Heute früh habe ich der HV eine Mail geschrieben und sie danach gefragt. Bin gespannt, welche Antwort nach dem 6.1. kommt.

Die Gebäudeversicherungen zahlen unter Umständen nicht für Schäden, die durch Verzögerung in der Schadenfeststellung/beseitigung entstehen. Es gilt hier der Grundsatz der Schadenminderungspflicht. Szenario: Hier ist mal ein Wasserrohr leck geworden. Zunächts dachten sich die Nachbarmieter nichts dabei, als das Wasser stundenlang lief, meinten wohl, der Nachbar trainiert gerade "Dauerduschen". Das Wasser lief schließlich den Balkon runter. Hinterher sah man noch die Feuchtigkeitsflecken, und der Putz bröckelte da ab an der gesamten Außenfassade, wo das Wasser überall hingelaufen war. Das war ein ungeheurer Schaden. Die gesamte Fassade mußte schließlich erneuert werden.

Einige Mieter hatten dann doch die Feuerwehr gerufen, die konnte nicht schnell genug die Hausverwaltung erreichen. Haben dann für Tage den Haupthahn abgestellt. Sowas muß nicht sein. Hätten die Hausverwaltung bzw. für solche Notfälle zuständigen Handwerker früher informiert werden und eingreifen können, wäre es nicht dazu gekommen. Jetzt kommt auch noch der Feuerwehreinsatz mit auf die Rechnung.

Ich glaube, Euer Vermieter wird sich das doch noch überlegen und einen Aushang vornehmen.

critter 
Beitragsersteller
 27.12.2007, 17:34

Danke!