Mieter hat Keller getauscht bevor wir eingezogen sind: Können wir den zurückfordern?

6 Antworten

Der Vermieter hat Euch bei der Besichtigung einen freien Keller gezeigt. War damals schon erkennbar, wie die Kellerabteile numeriert sind? Oder waren sie nicht gekennzeichnet?

Steht im Mietvertrag, dass ein Kellerabteil dazu gehört und steht zusätzlich drin, welches? Wenn im Mietvertrag nur steht "Keller" oder "Kellerabteil" ohne genaue Kennzeichnung oder ohne genaue Beschreibung welcher Keller von Euch gemietet wurde, habt ihr keine Chance und ihr müßt den Kellerraum nehmen, der gerade frei war.

Steht im Mietvertrag aber ausdrücklich drin, welcher Raum oder welches Abteil Euer ist, dann muss Euch dieser Keller auch zur Verfügung gestellt werden.

Somit ist nicht bedeutend, was Euch irgendwann mal gezeigt wurde, sondern das, was im Mietvertrag steht.

der keller der uns gehören sollte ist größer wir haben 2 kinder und er nicht und mit den kindern natürlich mehr sachen fahrräder etc..

...nützt Euch nichts, wenn das nicht im Mietvertrag mit m² oder mit einer genauen Lagebeschreibung oder Kennzeichnung vermerkt ist.

Euch steht der Keller zu, der lt. Mietvertrag eurer Wohnung zugeordnet ist. Mieter sind nicht berechtigt, Keller zu tauschen oder zu annektieren. Das gilt hier wie auch für eine Wohnung. Der Keller ist mitvermietet.


Wenn der Hausbesitzer die Kellerräume nicht eindeutig zugeteilt hat, könnt ihr ohne SEINE Hilfe am jetzigen Zustand nichts mehr ändern.

Wenn der andere Mieter das einfach eigenmächtig gemacht hat, kann der Hausbesitzer ihn auffordern, das zu revidieren.

Slatkisu 
Beitragsersteller
 07.12.2015, 12:57

Zugeteilt micht aber gekennzeichnet, bringt das nichts?

DerHans  07.12.2015, 12:59
@Slatkisu

ÄNDERN kann das nur der VERMIETER

Welcher Kellerraum steht im Mietvertrag? Ist auch die Größe des Kellerraums angegeben?

Habt ihr euch den vor dem mietvertrag angesehen? wurde klar gesagt und notiert welchen keller ihr bekommt? wenn nicht dann habt ihr auch kein anrecht auf mehr keller