Hausverkauf in der Türkei was muss ich an abgaben zahlen?

1 Antwort

Steuern fallen zunächst im Land der Immobilie an. Dies können alle möglichen Steuern sein, insb. Einkommens-, Vermögens-, Gewinn- und Verkehrssteuern.

Die Einkünfte aus ausländischen Immobilien sind zudem in Deutschland, wo das Welteinkommensprinzip gilt, für den hier wohnansässigen, unbegrenzt Steuerpflichtigen einkommensteuerpflichtig.

Manchmal werden die aus- und inländischen Immobiliensteuern durch das massgebliche Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung ("DBA") eingegrenzt oder ausgeschlossen und die im Ausland gezahlten Steuern angerechnet oder berücksichtigt.

Informationen über das betreffende DBA findet man im Internet oder auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.