Hausverbot für Ex?

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Kann ich meinem Ex den Zugang zu den von mir genutztenund mitbenutzungsberechtigten Räumen und Grundstücken versagen

Nein, das darfst du nicht: Deine Mutter darf dort Besucher empfangen wie sie möchte und auch im Garten bewirten. Mit diesem zugesprochenen  Wohnungsrecht hast du dein Weisungs- und Hausrecht als Eigentümerin insoweit aufgegeben.

G imager761

Für ihre Wohnung kannst Du ihm kein Hausverbot erteilen aber Du könntest die Mitbenutzung der anderen Räume und des Gartens Deiner Mutter widerrufen und somit darf der Freund die Räume und den Garten nicht betreten.

Gerhart  28.03.2016, 08:56

Der Notar wird dir was husten in Sachen Widerruf.

johnnymcmuff  28.03.2016, 12:32
@Gerhart

Also zählt ein Mitbenutzungsrecht7Nutzungsrecht wie ein lebenslanges Wohnrecht?

Normalerweise kann doch ein Vermieter z.B. die Nutzung eines Partykellers erlauben aber jederzeit auch widerrufen.

Ist das hier anders, wenn ja, eindeutige Quelle bitte.

LG

johnnymcmuff

johnnymcmuff  28.03.2016, 15:03
@Gerhart

Wäre nett, wenn Du mal antworten würdest.

imager761  29.03.2016, 08:18

Du könntest die Mitbenutzung der anderen Räume und des Gartens Deiner Mutter widerrufen

Unsinn. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit eines grundbuchlich verankerten Wohnungsrechts über einen Teil eines Gebäudes schliesst ein, dass "der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen [kann], § 1093 III BGB.

Und selbstverständlich darf der Wohnungsberechtigte jeden Besuch empfangen, den er mag. Insoweit hätte der Eigentümer sein Weisungs- und Hausrecht aufgegeben.

Insofern darf des Ex auf dem Grundstück ein und ausgehen um zu der Wohnung zu gelangen und sogar in dem Gemeinschaftsgarten mit ihr Kaffe trinken, wie er von der Wohnungsrechtinhaberin eingeladen würde.

Du kannst deinem Ex Hausverbot nur für deine Wohnung erteilen, nicht aber für die gemeinschaftlich genutzten Räume/ Flächen. Also weder für Garten, Wohnung deiner Mutter, Treppenhaus und Grundstück.

Ich mag mich vielleicht irren, aber das kannst du meiner Meinung nach schon wenn du die Eigentümerin vom Haus und Grundstück bist. Es ist dein Grund und Boden und kannst bestimmen wer es betreten darf und wer nicht.