Hausverbot für Ex?
Meine Mutter hat mir ihr Haus übergeben. Leider hat sie Kontakt zu meinem Ex. Sie hat Wohnrecht für ihre Wohnung und Mitbenutzungsrecht für alle Nebenräume und Grundstücke. Kann ich meinem Ex den Zugang zu den von mir genutztenund mitbenutzungsberechtigten Räumen und Grundstücken versagen
4 Antworten
Kann ich meinem Ex den Zugang zu den von mir genutztenund mitbenutzungsberechtigten Räumen und Grundstücken versagen
Nein, das darfst du nicht: Deine Mutter darf dort Besucher empfangen wie sie möchte und auch im Garten bewirten. Mit diesem zugesprochenen Wohnungsrecht hast du dein Weisungs- und Hausrecht als Eigentümerin insoweit aufgegeben.
G imager761
Für ihre Wohnung kannst Du ihm kein Hausverbot erteilen aber Du könntest die Mitbenutzung der anderen Räume und des Gartens Deiner Mutter widerrufen und somit darf der Freund die Räume und den Garten nicht betreten.
Also zählt ein Mitbenutzungsrecht7Nutzungsrecht wie ein lebenslanges Wohnrecht?
Normalerweise kann doch ein Vermieter z.B. die Nutzung eines Partykellers erlauben aber jederzeit auch widerrufen.
Ist das hier anders, wenn ja, eindeutige Quelle bitte.
LG
johnnymcmuff
Wäre nett, wenn Du mal antworten würdest.
Du könntest die Mitbenutzung der anderen Räume und des Gartens Deiner Mutter widerrufen
Unsinn. Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit eines grundbuchlich verankerten Wohnungsrechts über einen Teil eines Gebäudes schliesst ein, dass "der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen [kann], § 1093 III BGB.
Und selbstverständlich darf der Wohnungsberechtigte jeden Besuch empfangen, den er mag. Insoweit hätte der Eigentümer sein Weisungs- und Hausrecht aufgegeben.
Insofern darf des Ex auf dem Grundstück ein und ausgehen um zu der Wohnung zu gelangen und sogar in dem Gemeinschaftsgarten mit ihr Kaffe trinken, wie er von der Wohnungsrechtinhaberin eingeladen würde.
Danke imager
Du kannst deinem Ex Hausverbot nur für deine Wohnung erteilen, nicht aber für die gemeinschaftlich genutzten Räume/ Flächen. Also weder für Garten, Wohnung deiner Mutter, Treppenhaus und Grundstück.
Ich mag mich vielleicht irren, aber das kannst du meiner Meinung nach schon wenn du die Eigentümerin vom Haus und Grundstück bist. Es ist dein Grund und Boden und kannst bestimmen wer es betreten darf und wer nicht.
Der Notar wird dir was husten in Sachen Widerruf.