Ex-Partner aus dem Grundbuch austragen lassen?

6 Antworten

als erstes mit der Bank reden, falls ihr beide Grundstücke gemeinsam finanziert. Die Bank muss dem zustimmen.

Stimmt die Bank zu, und ihr seid euch über den Wert der Grundstücke einig, beurkundet ihr einen Tauschvertrag. Tausche meine Hälfte am Grundstück A gegen die Hälfte am Grundstück B. übernehme dafür Restkredit in Höhe von an Grundstück B und werde von Restschuld an Grundstück A befreit. 

Falls die Bank euch als Einzelperson nicht akzeptiert, müsst ihr eine Regelung für den Fall treffen, wenn einer in Zahlungsverzug kommt. 

Einen Notar ist hier der einzige Mensch, den ihr hier tatsächlich benötigt. Dessen Gebühr richtet sich nach dem Wert der Urkunde. Falls noch eine Herauszahlung an einen von euch erfolgen soll, meine ich nach dem Wert des teuersten Grundstücks, bin ich mir aber gerade nicht sicher.

Ohne Notar keine Grundbuchberichtigung. 

Es dürfte sich lohnen, einen Fachmann zu fragen. Ein belastetes Grundstück ist weniger Wert (m.W. trotzdem nicht weniger Grunderwerbsteuer) als ein unbelastetes, eine Übertragung im Zuge der Scheidungsfolgenregelung unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.

Falls es sich bei "Kreditverpflichtungen" um eine Grundschuld handelt, ist evtl. das Einverständnis des Kreditgebers erforderlich für den Verkauf.

Vermutlich wollt Ihr auch die Kreditverträge (Schuldner ist ja nicht das Grundstück, sondern vermutlich Ihr beide als Gesamtschuldner) ändern, das geht ohnehin nur mit Einverständnis der Kreditgeber.

Was die Kosten der Grundbuchänderung betrifft: Da sind die damaligen Kosten (Erwerb, Grundschuldeintragung) ein guter Richtwert.

joli74 
Fragesteller
 16.10.2017, 13:17

Ein Fachmann ist in diesem Falle nur ein Notar? Aber auch der möchte an mir/uns einiges verdienen :/ Wir sind uns ja eigentlich einig und wollen so wenig wie möglich Leuten das Geld in den Rachen werfen....

TomRichter  16.10.2017, 16:40
@joli74

Eher ein Steuerberater. Versuch's halt ohne - vielleicht sparst Du ein paar hundert Euro Honorar. Vielleicht zahlst Du auch ein paar Tausend Euro Steuer zu viel.

Wenn Du Dich auch nicht mühsam selbst in die Materie einarbeiten willst, ist letzteres relativ wahrscheinlich.

Ihr tausch zwei Ideelle Hälften gegeneinander. Kaufpreis ist jeweils der Gegenwert. Darauf die Grunderwerbsteuer

Wenn ihr die Werte einigermaßen realistisch angebt, wird das Finanzamt dem folgen.

Holt Euch Vergleichswerte über Immobilienscout usw.. Mit etwas Glück entfällt ein Gutachten.

Einen Notar suchen, den Fall vortragen, Wert der Grundstücke angeben, dann wird dir der Notar die Kosten durchgeben.

ihr zahlt beide nochmal die grunderwerbsteuer

war bei mir auch so, als ich mein haus wieder für mich allein im Grundbuch nach Trennung haben wollte

Charlybrown2802  16.10.2017, 11:22

natürlich nur für die 50%

joli74 
Fragesteller
 16.10.2017, 11:39
@Charlybrown2802

Musstest du vorher ein Wertgutachten erstelle lassen? Oder was wird als Wert angenommen? Wir haben gebraucht gekauft und saniert..also mit Wertsteigerung... Wollen es aber nicht zu kompliziert machen. Also jeder trägt sich beim Anderen aus und fertig, so zumindest unsere Vorstellung. Aber ob der Staat da mitspielt???

Charlybrown2802  16.10.2017, 12:09
@joli74

wir haben damals den alten Kaufwert zugrunde gelegt und das wurde auch akzeptiert