Hausverbot am Arbeitsplatz
Hallo wollte gerne mal wissen ob ich trotz eines Hausverbots am Arbeitspkatz weiterhin mein arbeit ausüben kann ? İch arbeite in einem Kaufhaus ( geringfügige beschäftigung) und wurde ungerechter weise verbannt. Es gibt keine Straftat die ich begehen habe sondern nur ein kleines konflikt mit dem Ladendetektiv und bekam von ihm ein Hausverbot. Meine frage ist was ich dagegen machen kann und darf uch eigentlich weiterhin arbeiten ?
6 Antworten
Der Hausdetektiv kann dir kein Hausverbot erteilen, Das kann nur dein Arbeitgeber.
Geh ganz normal zur Arbeit und wende dich an deinen Chef bzw. direkten Vorgesetzten.
Stimmt, aber davon wird ja nichts geschrieben in der Frage.
Hausverbot besagt, daß du das Gebäude und das dazugehörende Grundstück nicht betreten darfst. Also kannst Du auch nicht mehr dort arbeiten.
Ein Hausverbot kann nur der aussprechen, der auch Hausrecht hat. Das ist nicht der Detektiv, es sei denn, er hat eine entspr. Vollmacht.
Soviel ich weiß, spricht der Hausdetektiv ein Hausverbot nach einem Diebstahl aus. Da du keinen Diebstahl begangen hast und du dort eingestellt wurdest, kann er dir kein Hausverbot erteilen! Eine Entlassung kann nur dein Chef, dein Vorgesetzter aussprechen. Ignoriere den Hausdetektiv erst mal und schau wie sich das entwickelt. Er hat das bestimmt aus Wut gesagt, du kannst dich ja dann noch entschuldigen. Gehe weiterhin zur Arbeit, es wird sich sicherlich alles klären.
Er hatte das Hausrecht oder eine Vollmacht er war auf jeden fall autorisiert. Er hat mein Personalausweis genommen und ein Hausverbot angefertigt aber zu unrecht.
İch hab weder geklaut noch irgendein anderes Regel gebrochen
Dazu müsste man den Vertrag zwischen Auftraggeber und Detektiv kennen.
Wird ein Detektiv dazu bevöllmächtigt, ihm aufgefallenen Personen ein Hausverbot auszusprechen, hat das Gültigkeit.