Teilzeit-Job neben Vollzeit-Studium?
Liebe Community,
ab Oktober möchte ich ein Vollzeitstudium beginnen. Um mir dieses finanzieren zu können, muss ich aber nebenbei weiterhin arbeiten gehen. Zurzeit befinde ich mich in einem, bis zum 31.12. diesen Jahres befristeten, TVöD-Arbeitsverhältnis.
Ich konnte bereits mit meiner Chefin besprechen, dass mir ermöglicht werden würde meine Stunden zu reduzieren. Das heißt ich würde einen Änderungsvertrag abschließen, sodass ich ab Oktober nur noch 19,5 Stunden (Teilzeit) arbeite. Dadurch ließe sich mein Vertrag auch bis März strecken.
Da es sich dabei aber weiterhin um einen normalen Angestelltenvertrag und keine Geringfügige Beschäftigung auf 450 € Basis und auch keinen Werkstudentenvertrag handeln würde, frage ich mich, ganz davon abgesehen, ob ich dem großen Pensum gewachsen sein würde, ob das überhaupt rechtlich möglich ist. Würde ich trotzdem als ordentlich Studierender gelten?
Wie würde sich das auf meine Sozialversicherungen und die Steuern auswirken? Wäre ich weiterhin über meinen Arbeitgeber Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversichert? Als Student besteht doch keine Arbeitslosenversicherungspflicht, oder? Wie sähe das mit der Rentenversicherung aus? Könnte ich mich im Studententarif der Krankenkasse kranken- und pflege versichern lassen?
Irgendwo habe ich etwas von einer kurzfristigen Beschäftigung von 3 Monaten gelesen, die sozialversicherungsfrei sein soll, egal wie viel man verdient. Wenn ich als nur bis Dezember in Teilzeit arbeiten und danach einen "normalen" Studentenvertrag abschließen würde, wäre das besser?
Ich hoffe jemand kann mir ein bisschen weiter helfen.
Dankeschön und viele Grüße
Caleya
4 Antworten
"Das heißt ich würde einen Änderungsvertrag abschließen, sodass ich ab
Oktober nur noch 19,5 Stunden (Teilzeit) arbeite. Dadurch ließe sich
mein Vertrag auch bis März strecken."
Das bislang voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis kann in den Studentenstatus umgewandelt werden; dazu muß Dich der ArbG zum 30.09. abmelden und zum 01.10. als Werkstudent wieder anmelden - das ist eine unkomplizierte Änderung des Sozialversicherungsstatus.
Beim Werkstudentenstatus werden nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Das entlastet ja auch den ArbG.
Der ArbG benötigt die Immatrikulationsbescheinigung.
Bei der Krankenkasse kannst Du dann ab dem 01.10. in die günstigere Studentenkrankenversicherung wechseln.
Ist wohl doch nicht so unkompliziert. Habe aufgrund deiner Antwort das nochmal angesprochen. Für Stud. Hilfskräfte gibts keine Gelder, wg. Öffentlicher Dienst. Also müsste ich "normale" Angestellte bleiben. Und strecken kann man das jetzt wohl doch auch nicht. Man will mir weiß machen, das sei auch günstiger für mich, wenn ich nicht den Werkstudentenstatus hätte, aber nach allem was ich jetzt so mitbekommen habe, glaube ich das nicht. :/
Wenn das Studium den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet, bist du doch hauptberufliche Student und kannst den Werkstudentenstatus in Anspruch nehmen.
Arbeitgeber kriegt eine Imma-Bescheinigung und fertig.
Wäre ich weiterhin über meinen Arbeitgeber Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversichert?
Rentenversichert ja, Kranken- und Pflegeversicherung ist deine Aufgabe (KVdS), keine Versicherungspflicht in der ALV.
Irgendwo habe ich etwas von einer kurzfristigen Beschäftigung von 3
Monaten gelesen, die sozialversicherungsfrei sein soll, egal wie viel
man verdient.
Ja, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das fällt aber hier flach. Du arbeitest ja schon dort.
Guck mal bei Restaurants. Da ist das Gute, dass du auch noch Trinkgeld kriegst und das nicht versteuert wird!
Danke für den Tipp, kann ich vielleicht später machen. Aber erst mal möchte ich, wenns möglich ist, da bleiben, wo ich mich schon auskenne und auch recht wohl fühle. :)
Es gibt eine Grenze für einen Freibetrag! Fallen die Beiträge darunter, musst du keine Steuern nachzahlen! Für gewöhnlich arbeiten Studenten in den Semesterferien Vollzeit in den Betrieben und konzentrieren sich im Studium aufs Pauken!
Okay, das wusste ich nicht und die Person in meiner Personalstelle, wo ich nachgefragt habe, scheinbar auch nicht. Ich danke dir!