Keine Ausbildung mit 26 Jahren, welche Möglichkeit gibt es & was muss ich berücksichtigen?

3 Antworten

Normalerweise sind deine Eltern unterhaltspflichtig,wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,vorausgesetzt sie sind auch leistungsfähig,eine Altersgrenze von 25 Jahren existiert im BGB - nicht !

Wenn du eine betriebliche Ausbildung machst könntest du bei der Agentur für Arbeit BAB - beantragen und in einer schulischen Ausbildung dann Bafög.

Sollte das dann mit deiner Azubi Netto Vergütung oder mit Unterhalt deinen Bedarf nicht decken,dann könntest du beim Jobcenter noch einen Antrag auf einen Mietzuschuss zu deinen ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) stellen.

Diese Leistung ist eigenständig und hat mit dem ALG - 2 nichts zu tun,denn davon würdest du nach § 7 Abs. 5 SGB - ll ausgeschlossen sein,es sei denn das eine Ausnahme des § 7 Abs. 6 SGB - ll greifen würde.

Sonst bliebe nur noch ein Nebenjob,der würde aber dann auch nach Abzug von Freibeträgen auf den evtl.Mietzuschuss angerechnet.

Bei einer betrieblichen Ausbildung kannst du Bab beantragen, bei einer schulischen Ausbildung Bafög. 

Deine Eltern sind während der Erstausbildung unterhaltspflichtig dir gegenüber, dies wird auch bei der Berechnung von Bab/Bafög berücksichtigt. 

Anspruch auf ALG2 hast du während der Ausbildung nicht. 

Rede mal mit dem Arbeitsberater von der Agentur und es gibt viele Möglichkeiten, dass man dir dort helfen kann. Lass dich auf alles ein und entscheide dann. Wünsch Dir viel Glück!