MiniJob, Kleinunternehmer und geringfügige Beschäftigung? Wann zahle ich Steuern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Das Einkommen hat auf das Kindergeld keinen Einfluss.
  2. Du musst auf jedenfall eine Steuererklärung abgeben mit formloser Gewinnermittlung oder EÜR. Das zu versteuernde Einkommen (Gewinn aus Gewerbebetrieb abüglich Sonderausgaben wie z.B. Sozialversicherung, Rürup-Rente, etc.) darf 8.004,- € nicht überschreiten. Wenn dein Gewinn über 10.000,- € im Jahr liegt ist die Gefahr gegeben. Die Einkünfte aus dem Minijob werden durch den Arbeitgeber pauschal versteuert und sind für dich steuerlich irrelevant.
  3. Eigentlich nicht. Sag dem Arbeitgeber die sollen pauschal abrechnen und nicht individuell. Es gibt auch keine Lohnsteuerkarten mehr. Die von 2010 ist weiterhin gültig. Für alle die erst ab 2011 angefangen haben lohnsteuerpflichtig zu arbeiten gibt es eine sog. Lohnsteuerabzugsbescheinigung beim Finanzamt.
  4. Hier könnte es gefährlich werden bezüglich der Sozialversicherungspflicht. Du darfst die Grenze von 400,- € im Jahr ein oder zweimal (bin nicht ganz sicher) überschreiten, aber in Jahressumme nicht über 4.800,- € kommen.

Problematisch an der ganzen Sache könnte die Krankenversicherung werden. Wenn dein Gewinn aus dem Gewerbe 375,- € im Monat übersteigt muss geprüft werden ob deine Krankenversicherung dich weiterhin in der Familenversicherung versichern kann oder ob du als selbständig eingestuft wirst. Ist letzteres der Fall wird es teuer. Ca. 300,- € im Monat und mehr...bist du privat versichert stellt sich die Frage nicht.

JoWaKu  19.06.2012, 14:43

Ergänzung:

Wenn dein Gewinn aus dem Gewerbe 375,- € im Monat übersteigt muss geprüft werden ob deine Krankenversicherung dich weiterhin in der Familenversicherung versichern kann

Für "nur Gewerbe" stimmt das. Bei Gewerbe plus Minijob liegt die Grenze bei 400€.

Elly91 
Fragesteller
 19.06.2012, 23:46
@JoWaKu

Vielen lieben Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Das Problem mit der Krankenkasse habe ich schon ;) Ich habe mich- das muss ich ehrlich zugeben- fast ein bisschen geärgert, dass ich die Gewerbeanmeldung überhaupt der Krankenkasse mitgeteit habe. Ich habe viele Freunde, die über Kleingewerbe Geld verdienen und ihre Krankenkasse darüber nicht in Kenntnis gesetzt haben. Meine Frage nun: Darf ich ZUSAMMEN nicht mehr als 400 Euro verdienen?? Ich hatte bis jetzt schon immer den Streß, dass ich mir den Gewinn einer Promotionatkion über mehrere Monate auszahlen lassen habe, damit ich die Summe von 375 € nicht überschreite, aber meistens ist so eine Promotionaktion nur temporär, bringt dafür aber mehr Geld ein. Heißt das, ich muss immer mit dem Gewinn aus dem Kleingewerbe und dem Gewinn des Minijobs UNTER den 400 Euro bleiben?

Mein Arbeitsgeber des 400 Euro Jobs möchte mich nicht über Lohnsteuerkarte abrechnen, sondern gibt irgendwie "nur seinem Steuerberater" Bescheid, über den das dann läuft, nachdem ich einen Vertrag ausgefüllt habe. Gilt die Regel dann auch, oder bin ich dann irgendwie anders aufgefasst? DANKE

Zum Kindergeld ist noch wichtig, dass eine schädliche Ewerbstätigkeit vorliegen kann, wenn Du bereits in einer 2. Ausbildung bist, wenn Du eine abgeschlossene Berufsausbildung hast oder einen Bachelor. Der Masterstudiengang ist dann schon ein Zweitstudium.

kevin1905  19.06.2012, 12:08

BGH sieht das anders mit dem Masterstudiengang...

Zufaelliger  19.06.2012, 13:11
@kevin1905

Danke für den Hinweis. Wo finde ich das entsprechende Urteil? Bisher habe ich nur Regeln zu Bafög und Unterhalt gefunden. Hier wird gezahlt, wenn der Master auf den Bachelor aufbaut.