Einbruch mit eigenem Schlüssel - Versicherung zahlt nicht

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo maryjanelino,

Du schreibst, niemand von Euch hat eine Hausratversicherung. Leider wäre eine Hausratversicherung die einzige Versicherung, die Dir / Euch in solch einem Fall helfen kann. Denn ein Einbruch wird von Seiten einer Hausratversicherung auch dann als Einbruch gewertet, wenn ein unbekannter Täter mittels eines falschen Schlüssels eingedrungen ist. Ein falscher Schlüssel ist nicht nur ein nachgemachter Schlüssel, sondern es kann auch ein Originalschlüssel sein, sofern die Person, die sich mit diesem Originalschlüssel Zugang verschafft hat, nicht befugt war, sich Zutritt zu verschaffen.

In dem vorgetragenen Fall mag es den Anschein erwecken, dass die o. g. Voraussetzung erfüllt ist. Es muss aber gegenüber dem Versicherer nachgewiesen werden, die bloße Behauptung ist an der Stelle nicht ausreichend. Wie genau so ein Nachweis erfolgen kann, ist am Ende Einzelfallsache. Im Zweifel fordert der Versicherer die amtliche Ermittlungsakte an. Sollte anhand des Berichts der Polizeibeamten der Anschein stark dafür sprechen, dass sich jemand unbefugterweise mit einem passenden Schlüssel Zugang verschafft hat, sieht es schon mal gut aus.

Nun ist leider keine Hausratversicherung vorhanden. Eine Haftpflichtversicherung würde allenfalls die Kosten für den Schlossaustausch ersetzen, sofern das Risiko des Schlüsselverlusts gedeckt wäre. Dies ist auch nicht der Fall, wie Du schreibst. Die entwendeten Sachen musst Du Deinen Mitbewohnern dennoch nicht ersetzen. Grund (so flapsig sich das auch anhören mag): Nicht Du hast die Sachen entwendet, sondern ein unbekannter Täter. Obwohl Du Dich verantwortlich fühlen magst, kannst Du dafür nicht haftbar gemacht werden.

So sieht das jedenfalls die Rechtsprechung. Natürlich fühlst Du Dich moralisch in einer gewissen Verpflichtung, was ich verstehen kann. Dann könnte Ihr nur versuchen, Euch in irgend einer Weise zu einigen, Recht hin oder her. Womöglich wäre es für alle Beteiligten das Fairste, wenn Ihr Euch den Schaden teilt.

Ich hoffe, Ihr könnt die Sache ohne große Ärgernisse aus der Welt schaffen.

Gruß

Nordmann2000

Eine Haftpflichtversicherung zahlt entweder nichts, oder einen Teil oder alles. Aber eine Einschränkung auf das sog. Schlüsselrisiko müsste ausdrücklich vereinbart sein.

@Buerger41

Darum wird Schlüsselverlust ja gesondert als versicherbares Risiko angeboten.

Einmal war das kein "Einbruch", sondern allenfalls unbefugtes Betreten und damit auch nur ein einfacher Diebstahl, den Du durch Deinen etwas lockeren Umgang mit dem Wohnungsschlüssel selbst verursacht hattest und deshalb wird hier auch keine Versicherung den Schaden ersetzen.

Rechtlich sehe ich da grobe Fahrlässigigkeit, wenn du den Schlüssel liegen läßt. Haftpflichtversicherung würde auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Anders als bei anderen Schadensversicherungen. Aber wenns in der HV nicht versichert ist nützt dir das nichts. Mußte wohl dann alles selber zahlen.

Wieso?

Grundsätzlich ist nur der Einbruchdiebstahl in der Hausraversicherung abgesichert. Dieser setzt das Eindringen unter Überwindung eines Hindernisses voraus. Das sehe ich hier nicht.

Das Einschleichen oder aber die Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl ist nur abgesichert, wenn es als Zusatzklausel in der Police aufgeführt ist.

Vielleicht könnte aber eine Meldung an Ihre (bzw. Ihrer Eltern) Privathaftpflichtversicherung sinnvoll sein.Schließlich haben Sie durch Ihre Unauf-merksamkeit einen Fremdschaden verursacht.

Also: Schildern Sie den Schaden dort so wie hier und lassen Sie sich nicht abspeisen.